Pressemitteilung | Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI)

Entwurf des Positivlistengesetzes verstößt gegen europäisches Recht / Entscheidungen objektiv nicht überprüfbar

(Berlin) - Der Entwurf des so genannten Positivlistengesetzes verstößt gegen die EU-Transparenzrichtlinie und verletzt damit geltendes europäisches Recht. Das hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI) in einem Schreiben an die Europäische Kommission deutlich gemacht. Deshalb fordert der Verband zumindest eine Korrektur des Gesetzentwurfs unter Berücksichtigung der EU-Transparenzrichtlinie. „Wenn die Bundesregierung schon meint, das ohnehin untaugliche Instrument Positivliste einführen zu müssen, dann hat sie wenigstens die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen“, betonte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

Besonders kritisiert der BPI, dass es keine objektiv überprüfbaren Kriterien über die Aufnahme in die Positivliste gebe, weil keine begründete Bescheidung vorgesehen sei. Deshalb sei eine konkrete Entscheidung über Aufnahme oder Ablehnung nicht objektiv überprüfbar. Fehlende Kriterien führten dazu, dass pharmazeutische Unternehmer bei Ihrer Antragsstellung auf „Vermutungen angewiesen sind“. Das Verfahren sei für die Hersteller „nicht kalkulierbar“. Der BPI pocht deshalb auf einer vollständigen Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie.

In seinem Schreiben an die EU-Kommission verweist der BPI darauf, dass gemäß Artikel 6 der EU-Transparenzrichtlinie eine Entscheidung darüber, ob ein Arzneimittel nicht in die Liste der unter das Krankenversicherungssystem fallenden Erzeugnisse aufgenommen wird, eine auf objektiven und überprüfbaren Kriterien beruhende Begründung enthalten muss.

Therapeutische Lücken und Verteuerung

Grundsätzlich hält der BPI an seiner Ablehnung der Positivliste fest. Wie frühere Bundesregierungen schon festgestellt hätten, führe eine solche Liste zu therapeutischen Lücken und Verteuerung. „Bei der Positivliste geht es doch darum, zugelassene Arzneimittel von der Erstattung auszuschließen. Das führt zu einer Verschlechterung der Qualität und zu Lücken in der Patientenversorgung“, sagte Fahrenkamp. Es werde in unverantwortlicher Weise in die Therapiehoheit des Arztes eingegriffen. Es werde sehr schwer, eine zielgenaue, auf den individuellen Gesundheitsstatus des Patienten zugeschnittene, qualitativ hochwertige und möglichst nebenwirkungsarme Behandlung weiterhin zu ermöglichen.

Entgegen den Behauptungen ihrer Befürworter trägt die Positivliste nach Überzeugung des BPI nicht zur Qualitätssicherung bei. Auch die Kosten würden nicht sinken, sondern im Gegenteil steigen. Laut vorliegender Berechnungen steigen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für verordnete Arzneimittel aufgrund von Substitutionseffekten um rund elf Prozent.

Darüber hinaus sieht der BPI das vorliegende Positivlistengesetz als verfassungs- und systemwidrig an. Entgegen der Auffassung der Bundesregierung sei eine Zustimmung des Bundesrates erforderlich, da eine wesentliche Neuerung eingeführt werde, die ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung betreffe.

Schließlich lehnt der BPI die Positivliste auch deshalb ab, weil durch sie gerade mittelständische Unternehmen in ihrer Existenz bedroht sind und Arbeitsplätze in erheblichem Umfang auf dem Spiel stehen, wie eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen ergeben hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) , HGSt Robert-Koch-Platz 4 10115 Berlin Telefon: 030/279090 Telefax: 030/2790361

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