Erben: Vorsorge spart Geld Rechtzeitig Vermögen übertragen/Richtige Testamentserrichtung wichtig
(Bonn) - Was sich eine Generation schwer erarbeitet hat, rieselt nun auf die andere nieder - die Generation der Erben naht. Über fünfzig kriegsfreie Jahre mit konstantem Wachstum haben dafür gesorgt, dass sowohl die Unternehmen der freien Wirtschaft als auch die privaten Haushalte über immer größere Vermögenswerte verfügen. Allein das Sparguthaben einer mittleren Familie hat sich in den letzten fünfzig Jahren fast versechsfacht. Waren es 1950 noch rund 50.000,00 DM, sind es jetzt fast rund. 300.000,00 DM. In den nächsten zehn Jahren wechseln rund 2,6 Billionen DM den Besitzer. Bei ca. 300 000 Erbfällen allein in diesem Jahr fließen den Erben rund 100 Milliarden Mark zu, Tendenz steigend. Auch der Staat verdient daran kräftig mit. Nach der Neuordnung der Erbschaftsteuer Anfang 1997 spült die Erbschaftswelle dem Fiskus jedes Jahr rund 5,8 Milliarden DM in Kassen.
"Das sind jedoch jedes Jahr rund 2,5 Mill. zuviel", meint Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Bei rechtzeitiger Vorsorge und umsichtiger Planung ließe sich mehr als die Hälfte der anfallenden Erbschaftsteuer einsparen.
Der größte Fehler sei es, den Erbfall abzuwarten. Der Staat belohnt diejenigen, die ihr Vermögen rechtzeitig und zu Lebzeiten übertragen. Alle zehn Jahre kann Vermögen im Rahmen der Freibeträge steuerfrei übertragen werden. Überträgt z. B. der Vater einem Kind im Jahre 1997 400.000,00 DM und stirbt dieser zehn Jahre später, so sind beide Vermögensübergänge steuerfrei, da sie im Freibetrag liegen. Geht das gesamte Vermögen jedoch erst beim Erbfall auf das Kind über, sind 44.000,00 DM Erbschaftsteuer fällig, die vermieden werden könnten.
Gleiches gilt auch für die Testamentserrichtung. In aller Regel setzen sich die bundesdeutschen Ehepaare zunächst zu Alleinerben und nach dem Tode des Überlebenden die Kinder als Erben ein. Steuerliche Folge: Der Staat hält gleich zweimal die Hand für das gleiche Vermögen auf Steuerlich besser: Die Kinder werden gleich zu Erben eingesetzt und der überlebende Ehegatte erhält das Nießbrauchsrecht am Nachlass. Der überlebende Ehegatte kann somit über das Erbe wirtschaftlich frei verfügen und fällt nur einmal Steuer an. Einsparungen bis zu 70 % sind dadurch möglich.
Aber auch wenn der Erbfall bereits eingetreten sei, warnte Kastner vor vorschnellem Handeln und einer Erbschaftsannahme ohne vorherige steuerliche Beratung. Dies gelte insbesondere dann, wenn der Vermögensanfall von einem weitläufigeren Verwandten herrühre und damit eine ungünstige Steuerklasse mit hoher Steuerprogression und niedrigen Freibeträgen anfalle. Setzt z. B. der alleinstehende, verwitwete und kinderlose Erblasser seine einzige Schwester als Alleinerbin ein und vererbt dieser ein Haus im Wert von 600.000,00 DM, so hat die Schwester dafür 132.000,00 DM an Erbschaftsteuer zu entrichten. Schlägt sie dagegen die Erbschaft innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbanfalls beim Nachlassgericht oder einem Notar aus und fallt die Erbschaft dadurch ihren drei Kindern aufgrund gesetzlicher Erbfolge an, so zahlen aufgrund verringerter Steuerprogression und dreimaliger Ausnutzung der Freibeträge insgesamt nur 91.800,00 DM, Ersparnis: rund 40.000,00 DM.
Tips und Hinweise zur Steuerlage sowie Testamentsmuster enthalten die von DGE-Präsident Kastner herausgegebenen Ratgeber "Sterben macht Erben" und "Sterben und Steuern", die zum Preise von jeweils 15,80 DM zuzüglich je 2,00 DM Versandspesen bei DGE-Präsident Kastner, Postfach 14 36, 82304 Stamberg, schriftlich zu beziehen sind.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.