Pressemitteilung | Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

Erbschaft - Wie gewonnen, so zerronnen / Erbstreitigkeiten zehren häufig das Erbe auf

(Nürnberg) Jahr für Jahr werden in Deutschland rd. 200 Milliarden Euro vererbt. Bei etwa jedem fünften Erbfall wird unter den Erben kräftg gestritten – häufig solange, bis vom Erbe kaum noch etwas vorhanden ist.

Ursache hierfür, so der Brühler Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster, Vize-Präsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. mit Sitz in Nürnberg, sind häufig fehlende oder fehlerhaft aufgesetzte Testamente, durch die nicht selten die ungeliebten Erbengemeinschaften entstehen. Diese, so erläutert der Erbrechtsexperte, ist eine so genannte „Gemeinschaft zur gesamten Hand“, was bedeutet, dass keiner der Erben für sich allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen kann. Es wird immer die Zustimmung aller Erben benötigt. Welche Schwierigkeiten in einem solchen Fall entstehen können, erläutert Förster an folgendem Beispiel: Ein allein stehender, verwitweter Erblasser verstirbt ohne Hinterlassung eigener Kinder. Ein Testament ist nicht vorhanden. Es leben noch zwei Schwestern, während zwei Brüder unter Hinterlassung von zwei bzw. drei Kindern, bereits verstorben sind. Hier, so Förster, tritt folgende gesetzliche Erbfolge ein: Die beiden noch lebenden Schwestern erben zu je ein Viertel Anteil, die zwei Kinder des einen vorverstorbenen Bruders erhalten je ein Achtel Anteil und die drei Kinder des anderen vorverstorbenen Bruders erben je 1/12 Anteil.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799

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