Erbschaftssteuerrecht ist handwerksgerecht
(Stuttgart) - Positiv bewertet Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle den aktuellen Entwurf des neuen Erbschaftssteuerrechts. Mit Blick auf die Betriebsnachfolge sei dies gerade im Handwerk eine zentrale Frage, da die meisten Betriebe als Personengesellschaften geführt werden.
Die vorgesehenen Bewertungsabschläge sowie die Freibeträge, so Möhrle, führten dazu, dass bei den allermeisten Handwerksbetrieben die Erbschaftssteuer nicht zum Hindernis für familiäre Nachfolgeregelungen werde. Bei Betrieben mit bis zu zehn Beschäftigten werde die Verbleibensregelung nicht greifen: Hier hat die Politik bei ihrem Entwurf das notwendige Augenmaß bewiesen. Allerdings bestehe durchaus an der einen oder anderen Stelle noch Veränderungsbedarf. Dieser werde gegenwärtig vor allen Dingen vor dem Hintergrund der großen Familiengesellschaften diskutiert. Die Diskussion dürfe jedoch nicht dazu führen, dass man dann die Belastung der Erbschaftssteuer lediglich zwischen den unterschiedlichen Betriebsgrößenklassen verschiebe. Hiergegen werde sich das Handwerk energisch zur Wehr setzen.
Möhrle: Wer weitere Änderungen im Entwurf des Gesetzes will, muss klipp und klar erklären, wie dies finanziert werden soll. Die Möglichkeiten hierfür seien innerhalb des Erbschaftssteuerrechts sehr begrenzt. Sie würden vermutlich auf ein reduziertes Steueraufkommen hinauslaufen, wenn man eine mittelstandsfeindliche Umschichtung vermeiden wolle.
Vor diesem Hintergrund habe man im Handwerk eine sehr große Sympathie dafür, erklärte Möhrle, dem österreichischen und tschechischen Modell zu folgen und die Erbschaftssteuer ganz zu streichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Dr. Hartmut Richter, Hauptgeschäftsführer
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100
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