Erbschaftsstreit unter Kindern vermeiden
(Nürnberg) - Eltern, die einzelnen Kindern bereits zu Lebzeiten finanzielle Zuwendungen in der Absicht machen, dass sich diese die erhaltenen Beträge später gegenüber ihren Geschwistern auf ihren Erb- und Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen müssen, sollten sich den Erhalt der Zuwendung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Anrechnung schriftlich quittieren lassen. Der Grund, so der Brühler Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster, Vize-Präsident von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V., unter Hinweis auf ein Urteil des OLG Koblenz AZ: 12 U 1151/04: Wird der Empfang des Geldes oder die getroffene Anrechnungsbestimmung nach dem Tode der Eltern von dem Kind bestritten und lässt sich ein anderer Beweis nicht mehr führen, kann dieses gegenüber seinen Geschwistern den vollen Erb- und Pflichtteilsanspruch geltend machen. Weitere Infos sowie Ratgeber zum Erbrecht und zur Erbschaftsteuer (je 8,00) hält die DANSV Erb- und Fam, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/2443770, www.erbrecht-anwaelte.com, bereit.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
Lutz Förster, Geschäftsführender Vorstand
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: (0911) 2443770, Telefax: (0911) 2443799
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