Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)
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Erbschaftsteuer heute im Kabinett / Grundbesitzerverbände fordern Reform der Erbschaftsteuer

(Berlin) - Anlässlich der heutigen (25. Oktober 2006) Verabschiedung des „Gesetzes zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge“ im Kabinett erklärt Michael Prinz zu Salm-Salm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände: „In der Land- und Forstwirtschaft hängen 1 Million Arbeitsplätze allein vom Holz ab. Das ist familiärer Mittelstand! Die allseits geforderte Nachhaltigkeit ist generationenübergreifend. Deshalb kann bei der Land- und Forstwirtschaft nicht bei jedem Generationswechsel besteuert werden.“

Er begrüßte die in der letzten Woche von der parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Frau Dagmar Wöhrl, geäußerte Auffassung zur Diskussion um eine Arbeitsplatzgarantie bei Betriebsübergängen: „Eine Betriebsübernahme ist ein Risiko für sich. Eine Arbeitsplatzgarantie ist hier nicht zusätzlich zumutbar. Die Arbeitsgruppe hat gute Rahmenbedingungen für die Reform geschaffen. Nun sind alle gefordert diese konstruktiv umzusetzen“.

Zum „Tag des Unternehmer-Eigentums“ in der vergangenen Woche hatte auch Herr Dr. Michael Meister, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag geäußert: „Wir müssen die Unternehmer motivieren, etwas unternehmen zu wollen. Die Politik muss Schritte ins Unternehmertum erleichtern. Bestehende und funktionsfähige Unternehmen müssen erhalten bleiben. Die, die im Land investieren wollen, brauchen belastbare Rahmenbedingungen“.

Zur Diskussion um die Abgrenzung von „produktivem“ und „unproduktivem“ Vermögen und dessen Besteuerung erläuterte Prinz Salm seine Haltung: „Unsere Betriebe haben nur produktives Vermögen. Egal ob verpachtet oder vermietet, die Erträge dienen dem Betrieb zum Überleben. Deshalb: Was ertragsteuerlich als Betriebsvermögen behandelt wird, muss auch erbschaftsteuerlich so behandelt werden.“

Er begrüßte in diesem Zusammenhang den Vorschlag, die Differenzierung derart vorzunehmen, dass Vermögen, das im Unternehmen eine gewisse Zeit nicht nur nach, sondern auch vor der Übergabe gehalten wird, zum produktiven Vermögen zählen soll. Dies sei ein brauchbares Abgrenzungskriterium zur Entspannung der Debatte.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände e.V., Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Walldof-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31807205, Telefax: (030) 31807242

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