Erbschaftsteuer: Noch nie lagen Durchbruch und Verderben derart nahe beieinander
(Berlin) - Die ASU begrüßt mit Nachdruck, dass auch die Bundesregierung nunmehr das "Abarbeitungsmodell" im Erbschaftsteuerrecht unterstützt. Am 3. März hatte Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement auf dem Deutschen Sparkassentag erklärt, das Kabinett habe sich dazu durchgerungen, im Rahmen einer Reform des Erbschaftsteuergesetzes das seit zehn Jahren von der ASU propagierte "Abarbeitungsmodell" aufzugreifen. Danach reduziert sich bei Fortführung des Unternehmens für die Erben eines Betriebs die auf das betrieblich gebundene Vermögen anfallende Erbschaftsteuer um jährlich zehn Prozent. Nach zehn Jahren wäre die Erbschaftsteuerlast vollständig "abgearbeitet".
"Damit besteht endlich ein Konsens aller politischer Kräfte darüber, dass Familienunternehmen künftig in der extrem kritischen Phase des Generationenübergangs entlastet werden", so der ASU-Präsident: "Dies dient der Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen". Zuvor hatten sich bereits die Unionsparteien sowie die FDP für das Abarbeitungsmodell ausgesprochen und auch Teile von Bündnis 90/Grüne.
"Die Initiative der hessischen Landesregierung zur Reform der Erbschaftsteuer ist dagegen völlig verfehlt", so Schön weiter. Das Vorhaben, sämtlichen gewerblich geprägten Personengesellschaften den Bewertungsabschlag von 35 Prozent zu entziehen, drohe ausnahmslos alle Familienunternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co KG zu treffen. Damit würde man dem Gros der größeren familiengeführten mittelständischen Unternehmen in Deutschland mit einem Federstrich den Teppich unter den Füßen wegziehen. "Das ist Steuerpolitik in Rambo-Manier", so der ASU-Präsident
Über den Bewertungsabschlag im Erbschaftsteuergesetz könne erst dann ernsthaft und verantwortungsbewusst diskutiert werden, wenn das Abarbeitungsmodell im Gesetz fest verankert sei. Der Gesetzgeber müsse hier sorgfältig auf den Faktor Reihenfolge' Acht geben. "Sonst werden erst die Unternehmen zerstört, die man im Anschluss eigentlich entlasten möchte. Der hessische Vorstoß passt nicht in eine Zeit, in der nach Italien jetzt auch die Schweden (zum 01.01.2005) die Erbschaftsteuer abgeschafft haben", so der ASU-Präsident.
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