Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
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Erbschaftsteuerreform bleibt hinter den politischen Zusagen zurück / DBV-Präsident schrieb den Mitgliedern der Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe

(Berlin) - „Der Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform bleibt weit hinter den gemachten politischen Zusagen zurück und weicht erheblich von den Vorgaben der Eckpunkte ab. Wir erwarten daher, dass der Gesetzentwurf entsprechend den gemachten Zusagen angepasst wird“, schrieb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, an die Mitglieder der ehemaligen Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe. Sonnleitner erinnerte an die gemachte Zusage, land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Reform der Erbschaftsteuer nicht stärker zu belasten als bisher. Diese Zusage sei keine Einzelmeinung gewesen, sondern sei der Konsens in der „Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe“ gewesen.

Sonnleitner wies zunächst auf die ertragswertorientierte Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe hin. Damit sei eine Kernforderung des Berufsstandes aufgegriffen worden. Allerdings würden weitere wichtige Vorgaben der Eckpunkte zur Bewertung nicht im Gesetzentwurf auftauchen. Die grundlegenden Bewertungsfaktoren müssten im Gesetz geregelt werden und dürften nicht am Parlament vorbei in Rechtsverordnungen abgeschoben werden, forderte Sonnleitner. Ein sehr großes Problem sei außerdem, dass verpachtete landwirtschaftliche Betriebe nicht von den geplanten Verschonungsregelungen erfasst werden. Bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen liege weder ein „Gestaltungsmissbrauch“ noch eine vermögensverwaltende Tätigkeit vor, stellte Sonnleitner fest. Da es sich bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen um agrarstrukturell zwingend notwendige Vorgänge zum Erhalt aktiver landwirtschaftlicher Betriebe handle, müsse hierfür die Verschonungsregelung greifen.

Nicht ersichtlich ist aus Sicht Sonnleitners zudem, warum Land- und Forstwirte bei der Behaltensfrist von 20 Jahren eine im Vergleich zu allen anderen Unternehmern 5 Jahre längere Frist erfüllen müssen. Diese Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt. Auf noch größeres Unverständnis stößt beim DBV-Präsidenten, dass das angeblich „modifizierte Abschmelzmodell“ keinerlei Abschmelzung mehr vorsieht. Sonnleitner hält es für nicht nachvollziehbar, dass Hoferben, die den Betrieb aus Zwängen des harten und andauernden Strukturwandels nach zum Beispiel 15-jähriger Fortführung aufgeben müssen, genauso gestellt werden wie jemand, der ohne Fortführungswillen nach kurzer Zeit „Kasse macht“.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV), Haus der Land- und Ernährungswirtschaft Pressestelle Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 31904-0, Telefax: (030) 31904-205

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