Pressemitteilung | Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. (DGE)

Erbschaftsvermögen höher als je zuvor / Allein in diesem Jahrzehnt stehen 2 Billionen Euro zur Vererbung an

(Bonn) - Noch niemals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde soviel vererbt wie heute. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge erben allein in diesem Jahrzehnt rund 15 Millionen Haushalte Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 2 Billionen Euro. Damit wechselt fast ein Viertel des gesamten Privatvermögens von über 9 Billionen Euro den Besitzer. Jeder zehnte Erbfall beläuft sich bereits jetzt auf über 266.000 Euro. Auch der Fiskus erfreut sich an der Erbschaftswelle. Zuletzt spielte die Erbschaftswelle dem Staat rund 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer in die Kassen.

„Angesichts dieser Zahlen“, so Wolfgang Kastner, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V., „gehen die Bundesbürger mit ihrem zu vererbenden Vermögen relativ leichtsinnig um.“ Nur bei einem knappen Drittel aller Erbfälle ist die Erbschaft durch Testament geregelt, häufig zum Schaden der Erben, die durch mangelnde Vorsorge der Erblasser häufig besonders hoch zur Kasse gebeten werden. Bei Vermögen oberhalb der Freibeträge, so Kastner, sei rechtzeitige Planung der Erbnachfolge häufig „bares Geld“ wert. Der größte Fehler sei in diesem Fall, den Erbfall abzuwarten. Stattdessen sollten bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte im Rahmen der steuerlichen Freibeträge (205.000 Euro bei Kindern und 51.200 Euro bei Enkeln) auf die nächste Generation übertragen werden.

Welche gravierenden Steuereinsparungen dadurch möglich sind, erläutert Kastner an einem Beispiel: Ein Arztehepaar besitzt je zur Hälfte eine Eigentumswohnung – Steuerwert rd. 200.000 Euro -, ein Zweifamilienhaus – Steuerwert rd. 400.000 Euro -, sowie Bar- und Wertpapiervermögen von rd. 400.000 Euro. Geht dieses Vermögen zunächst auf den überlebenden Ehegatten und danach auf die einzige Tochter über, hat sich das Vermögen bei Ankunft auf die Tochter um rd. 173.000 Euro Erbschaftsteuer vermindert.

Übertragen die Ehegatten dagegen ihr Vermögen in Etappen in Zeitabständen von jeweils zehn Jahren und im Rahmen der steuerlichen Freibeträge, sieht die Rechnung ganz anders aus: Im Alter von 55 Jahren überträgt das Ehepaar das Zweifamilienhaus auf die Tochter, steuerfrei, da im Rahmen der Freibeträge von jedem Elternteil zu jedem Kind. Im Alter von 65 überträgt das Ehepaar die Eigentumswohnung und die Hälfte der Wertpapiere auf die Tochter – steuerfrei, da ebenfalls im Rahmen der Freibeträge.

Beim Tode des ersten Ehegatten gehen dann noch 100.000 Euro an Bar- und Wertpapiervermögen auf den überlebenden Ehegatten über – steuerfrei, da im Rahmen der Freibeträge. Beim Tode des zuletztversterbenden Ehegatten gehen dann noch die vom Ehegatten ererbten 100.000 Euro sowie das eigene Wertpapiervermögen von 100.000 Euro auf die Tochter über. Dieser Vermögensübergang wäre ebenfalls steuerfrei, wenn seit der letzten Schenkung wiederum zehn Jahre verstrichen sind. Steuerersparnis: 173.000 Euro

Weitere Rechts- und Steuertips sowie Testamentsmuster enthalten die Ratgeber “Sterben macht Erben” und “Sterben und Steuern”, jeweils 8,00 Euro zuzüglich je 1,10 Euro Versandspesen, c/o DGE-Geschäftsstelle, Simrockallee 27, 53173 Bonn.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V. Simrockallee 27, 53173 Bonn Telefon: 0228/935570, Telefax: 0228/9355799

NEWS TEILEN: