Erdgaswirtschaft behindert die Einführung von Wettbewerb
(Essen) - Die Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Verbändevereinbarung Erdgas-I (VV-Erdgas I) zwischen BDI/VIK und BGW/VKU* sind nach Maßgabe des am 4. Juli d.J. im Beisein von Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller vereinbarten Stufenplans zum wiederholten Male ohne Ergebnis geblieben. Der VIK-Vorsitzende Horst R. Wolf äußerte sich enttäuscht über die anhaltend blockierende Haltung der Gasnetzbetreiber: Wir sind seit dem Sommer keinen Schritt weiter gekommen. Jeder noch so kleine Kompromissvorschlag unsererseits wurde von der Gegenseite abgelehnt, weil hierzu kein Verhandlungsmandat bestand. Der freie Erdgas-Lieferantenwechsel wird somit systematisch unterbunden.
Jeweils zu Beginn der gemeinsamen Verbändegespräche habe es ein Monitoring über die aufgetretenen wettbewerbsbehindernden Mängel bei Umsetzung der VV-Erdgas I gegeben. Die Ergebnisse seien eindeutig: Eine Marktöffnung, so wie die EU-Erdgasrichtlinie, das deutsche Energiewirtschaftsgesetz und das Kartellgesetz vorschreiben, habe es bisher de facto nicht gegeben. Ganz im Gegenteil sei diese von der Erdgaswirtschaft und den Netzbetreibern erschwert und verhindert worden. Als Beispiele nannte Wolf die von den Netzbetreibern angebotenen Regelungen zum Bilanzausgleich, die den ursprünglich vereinbarten Ausgleichszeitraum restriktiv verkürzten. Darüber hinaus nicht abgesprochene Naturalentgelte, welche die ohnehin teure Netznutzung für Dritte vollkommen unwirtschaftlich werden ließe sowie künstliche Erschwernisse, wie etwa der umständliche Nachweis einer Kreditwürdigkeit etc., etc.
All dies sollte eigentlich nach Aussagen des VIK bereits mit der am 4. Juli d.J. in Kraft getretenen VV-Erdgas I erledigt sein. Tatsächlich sei es aber bei den Weiterverhandlungen, die sich auf Grundlage des vereinbarten Stufenplans im ersten Schritt u. a. mit Fragen des Engpassmanagements, Speicherzugangs oder einer erhöhten Transparenz beim Netzzugang befassen sollten, im Wesentlichen nur um diese ungelösten Aufgaben aus der ersten Verbändevereinbarung gegangen. Nennenswerte Fortschritte bei diesen ersten Verhandlungen, die nach den allseits akzeptierten Vorgaben des Bundeswirtschaftsministers schon zum Ende des Jahres abgeschlossen sein sollten, seien zu keinem Zeitpunkt erzielt worden. Vielmehr hätten BGW und VKU die Verhandlungen mit allen Mitteln verschleppt. Dabei sei, verbunden mit dem unzureichenden Verhandlungsmandat dieser Gruppe, eine absolut starre Gesprächshaltung an den Tag gelegt worden. Ernste zielführende Verhandlungsabsichten seien dort bis zuletzt nicht erkennbar gewesen.
Aus all diesen Gründen sei dem VIK nun keine andere Wahl geblieben, als die Verhandlungen vorerst einzustellen. Nur wenn sich bald ein grundsätzlicher Sinneswandel bei den Netzbetreibern einstelle, der auch zielführende Kompromisse möglich mache, bestehe die Bereitschaft, über weitere Gespräche nachzudenken. Der Verband sähe sonst die Gefahr, dass die Politik nicht anders kann als die beim Bundeswirtschaftsministerium bereits laufenden Vorbereitungen zum Aufbau eines regulierten Netzzugangs zu forcieren, um so die monopolistischen und wettbewerbsfeindlichen Strukturen der Gasnetzbetreiber aufzubrechen.
An dem für Montag, 18. Dezember, vorgesehenen Gespräch der Verbände bei Wirtschaftsminister Müller zum aktuellen Stand der Verhandlungsfortschritte könne VIK daher nicht teilnehmen.
* BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Berlin
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V., Essen
BGW Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft e.V., Bonn
VKU Verband der kommunalen Unternehmen e.V., Köln
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