Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

Erfolg beim BAG: Verleger dürfen Sonderleistungen wegen Streik nicht kürzen

(Berlin) - Die Zeitungsverleger haben ihren Redakteuren und Redakteurinnen nach dem Streik 2004 die Jahresleistung und/oder das Urlaubsgeld zu unrecht gekürzt. Zu dieser Auffassung gelangte das Bundesarbeitsgericht am Dienstag in zwei getrennten Verfahren, in denen die dju in ver.di ihre Mitglieder juristisch vertrat. "Ein toller Erfolg" freut sich ver.di-Tarifsekretär Matthias von Fintel.

In dem einen Fall hatte der SHZ Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag einem streikenden Redakteur des "Flensburger Tageblatts" das Urlaubsgeld anteilig gekürzt - zu unrecht, wie das BAG heute (13. Februar 2007) befand. Das Urlaubsgeld sei keine unmittelbare Gegenleistung für erbrachte Arbeitsleistung. Der Anspruch bestehe davon unabhängig, also auch, wenn an einigen Tagen des Jahres nicht gearbeitet wurde, argumentierten die Richter. In diesem Fall "sei aber doch nur einfach einige Tage gestreikt worden", heißt es höchstrichterlich dazu.

In einem Essener Fall hat sich der ver.di-Kollege Helge Kondring jetzt erfolgreich gegen die - ebenfalls mit der Begründung des Streiks – gekürzte Jahresleistung gewehrt. Um eine dauerhaft gültige Klärung der rechtlichen Zulässigkeit dieser Abzüge zu erreichen, war eine Musterklage - in diesem Fall verabredungsgemäß vertreten durch den DJV - auf Zahlung der Leistungen bis zum Bundesarbeitsgericht geführt worden.

Zwar bejahte das BAG grundsätzlich eine Kürzungsmöglichkeit - sie war aber durch die von den Tarifvertragsparteien abgeschlossene Maßregelungsklausel ausgeschlossen. Von Fintel sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt: "Die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik führt nicht zu einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses und berechtigt daher nicht zur Kürzung von tariflichen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Jahresleistung."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

(tr)

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