Pressemitteilung | Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V.

Erfolg der Online-Petition der CDH: CDH bleibt am Thema dran!

(Berlin) - Die Online-Petition der Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V., Berlin, an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde mit großem Erfolg abgeschlossen. Die CDH hat in der Petition öffentlich aufgefordert, den Marktpreis statt des Listenpreises für die Besteuerung der privaten Geschäftswagen-Nutzung zugrunde zu legen. Der Erfolg der Petition und das lebhafte Interesse in den Medien und in den Internet-Foren und -Blogs zeigen, dass der Appell nach einer zeitgemäßen Besteuerung von Geschäftswagen auf breite Zustimmung und Unterstützung in der Öffentlichkeit trifft.

Die gerechte Besteuerung der privaten Nutzung von Geschäftswagen ist eine Forderung, die die CDH seit Jahren in Interesse von Selbständigen mit einem Geschäftswagen ( wie Handelsvertretungen, Handwerker, Journalisten u.a.) mit Nachdruck stellt. Diese Online-Petition war umso wichtiger geworden, nachdem der Bundesfinanzhofes in einem Mitte März veröffentlichten Urteil erneut bekräftigte, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 1 Prozent Regelung auf der Grundlage des Bruttolistenpreises bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienst- und Geschäftswagen nicht bestehen. Denn nun kann nur noch der Bundestag die Rechtslage wieder richten.

Die Mitzeichnungsfrist der Online-Petition endete am 26. März 2013. Das Quorum von 50.000 Mitzeichnern konnte zwar innerhalb des sehr knappen Zeitraums von vier Wochen nicht erreicht werden, dennoch haben immerhin 6.220 Unterstützer die Petition der CDH gezeichnet. Seit Abschluss der Frist befindet sich die Petition in der Prüfung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (einsehbar auf den Seiten des Bundestages https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht.pruefung.nc.html) und wird weiter nach den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen behandelt. Das heißt, dass der Ausschussdienst für die parlamentarische Beratung eine Beschlussempfehlung mit einer Begründung erstellt. Die Petition wird dann im Petitionsausschuss beraten und die Ausschussmitglieder stimmen über das Ergebnis mehrheitlich ab. Öffentlich ist die Begründung dann ebenfalls auf der Petitionsseite des Bundestages einsehbar (https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht.abgeschlossen.nc.html).
Die Petition der CDH hatte sogleich kompetente Unterstützer gefunden. So hat der Bund der Steuerzahler die Forderung der CDH mitgetragen und in seinem
Newsletter seine Mitglieder aufgerufen, die Petition zu unterzeichnen. Das gleiche gilt für den Deutschen Franchise-Verband (DFV). Die Aktion der CDH hat auch in der Presse viel Resonanz gefunden, u. a. im ZDF-Wirtschaftsmagazin Wiso, in der Wirtschaftswoche, im Handelsblatt, in der Auto-Bild und in zahlreichen Internet-Foren und Blogs. Die Veröffentlichungen im einzelnen sind im Pressespiegel der CDH einzusehen unter www.cdh.de/publikationen/pressespiegel.

Viele Bundesbürger sind betroffen - und auch viele Nichtbetroffene empfinden die gegenwärtige Regelung, den Listenpreis als Basis zu nehmen, als realitätsfern und nicht gerecht. Die CDH hofft, dass die Mitglieder des Petitionsausschusses auch zu dieser Erkenntnis kommen und der Bundestag entsprechende Entscheidungen trifft.

Quelle und Kontaktadresse:
Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) Claudia Mischon, Geschäftsführerin Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625600, Telefax: (030) 72625699

(cl)

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