Pressemitteilung | Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)
Anzeige

Erfolg für Augenoptiker: Musterprozess zum Abrechnungsstichtag gewonnen

(Düsseldorf) - Der vom Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) koordinierte Musterprozess zum „Abrechnungsstichtag 2003/04“ vor dem Bundessozialgericht in Kassel ist gewonnen worden. Nach dem rechtskräftigen Urteil vom 6. September 2007 (B 3 KR 20/06 R) sind für im Jahr 2003 bestellte, aber aufgrund des Engpasses erst 2004 gelieferte Brillen von den Krankenkassen Festbeträge zu zahlen.

Mit Unterstützung des Zentralverbandes der Augenoptiker hatten mehrere Augenoptiker gegen die AOK auf Zahlung der Festbeträge für im Jahr 2003 bestellte, aber erst Anfang 2004 ausgelieferte Brillen geklagt. Entstanden war der Engpass zur Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) zum 1. Januar 2004, das den Wegfall von Zuschüssen der Gesetzlichen Krankenkassen für Brillen zur Folge hatte. Um noch von dem Zuschuss Gebrauch zu machen, hatten viele Verbraucher vor Jahresende eine Brille beim Augenoptiker bestellt.

Das Bundessozialgericht kam zu der Ansicht, dass das Datum der Bestellung ausschlaggebend für den Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenkassen ist. Den gesetzlich Versicherten könne nicht das Risiko aufgebürdet werden, dass sich die Auslieferung der Brille durch Lieferengpässe der Industrie verzögert hätte. Sogar die Werbung einiger Augenoptiker sei legitim gewesen, genauso wie das Verhalten der Versicherten, sich kurz vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung noch mit einer bezuschussten Brille zu versorgen.

Augenoptiker können jetzt ihre bereits angemeldeten Forderungen unter Hinweis auf das BSG-Urteil bis zum Jahresende von den Krankenkassen inklusive Zinsen einfordern.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) Gabriele Gerling, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35

Logo verbaende.com
NEWS TEILEN:

NEW BANNER - Position 4 - BOTTOM

Anzeige