Erfolg für Bäcker und Metzger / Imbiss warm gehalten
(Stuttgart) - Gute Nachricht für den Kunden: Zum süßen Stückchen aus der Backstube kann er weiter wie gewohnt seinen Milchkaffee schlürfen und den Sauerbraten aus der Metzgerküche in der knappen Mittagspause gleich vor Ort vespern. Bislang drohten Bäckern und Fleischern - je nachdem wie viele Gästeplätze sie anboten - kostspielige bürokratische Lasten. "Diese Rechtsunsicherheit ist jetzt so gut wie vom Tisch", freute sich der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT), Joachim Möhrle, und sprach von einem wichtigen Erfolg des Handwerks.
Nach der zweiten Lesung zur Novelle der Landesbauordnung heute (4. November 2009) im Landtag zeichnet sich ab: Bäckereien und Metzgereien gelten nicht als Sonderbauten wenn sie weniger als 40 Gästeplätze anbieten. Damit ist die Bewirtung an Stehtischen oder Sitzgelegenheiten auch nicht an die Einrichtung von Gästetoiletten gebunden. Sieht das eine Kommune im Zuge des Genehmigungsverfahrens für Ladentheken mit angegliederter Bewirtung anders, so muss sie dies in jedem Einzelfall stichhaltig begründen. Der bequeme Service beim Imbiss scheint also gesichert.
Ursprünglich hätte die Novelle dazu geführt, dass jede Verkaufsstelle, die auch nur einen Gästeplätz anbietet, als Gaststätte hätte qualifiziert und damit als Sonderbau eingestuft werden können. Dem Handwerk sei es mit Unterstützung der Regierungsfraktionen gelungen, unterstrich Möhrle, weitere Bürokratielasten für kleine Betriebe zu verhindern. Große Betriebe könnten solche Belastungen besser abfedern als kleine und mittelständische Unternehmer, die weder das Personal noch die Zeit dazu haben. Möhrle: "Gerade vor dem Hintergrund der Krise erwarten wir von der Politik Augenmaß und die Berücksichtigung der Belange kleiner und mittlerer Unternehmen."
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Pressestelle
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 263709-0, Telefax: (0711) 263709-100
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