Erfolg für den Verbraucherschutz / Haus & Grund begrüßt BGH-Urteil zu Gaspreiserhöhungen
(Berlin) - Als Erfolg für den Verbraucherschutz begrüßt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund das heutige (29. April 2008) Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Gaspreiserhöhungen. 160 sächsische Bürger hatten sich mit ihrer Klage gegen Verträge gewandt, die einseitig nur Preiserhöhungen und keine Preissenkungen vorsahen.
Das beklagte Gasunternehmen hatte in den Verträgen vereinbart, dass gestiegene Kosten zur Preiserhöhung berechtigen. Von Preissenkungen konnten die Kunden dagegen nicht profitieren. Dies sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, entschied der BGH-Kartellsenat. Die Bundesrichter erklärten damit mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 für unwirksam. Sie wiesen darauf hin, dass Gasversorger bei Tarifkunden ohne Sondervertrag von Gesetzes wegen verpflichtet seien, sowohl Kostensteigerungen als auch Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben zu berücksichtigen. Wenn der Politik kein Mittel zur Stimulierung des Wettbewerbs im Energiesektor einfällt, müssen sich die Verbraucher mit Klagen gegen diese Abzockerklauseln wehren, kommentiert Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, das Urteil aus Karlsruhe. Dieser Zustand sei jedoch nicht länger hinnehmbar. Es bleibe die Aufgabe der Energiepolitik, die Gebietsmonopole im Gassektor endlich zu knacken, so Kornemann.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland
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