Erfolg vor Gericht / Akkreditierung muss erteilt werden! / dju fordert ungehinderten Zutritt für Pressevertreter zum öffentlichen Raum vor dem Zaun in Heiligendamm
(Berlin) - Eine Erfolgsmeldung vorab: Marily Stroux hat heute (1. Juni 2007) am späten Nachmitttag vor dem Verwaltungsgericht Berlin gewonnen, das Gericht hat das Bundespresseamt verpflichtet, ihr eine Akkreditierung zum G 8 - Gipfel vom 6.-8. Juni in Heiligendamm zu erteilen. Der Bescheid des Bundespresseamtes, der sich ohne inhaltliche Begründung nur auf die Empfehlungen des BKA berufe, sei aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig (VG 27 A137.07)
Nachdem auch dem taz-Kollegen Felix Lee heute Vormittag nach großem öffentlichem Einsatz seiner Redaktion bereits die Akkreditierung wieder zugesagt worden war, sind damit wichtige Pflöcke gegen die Eingrenzung von Pressefreiheit gesetzt worden - hoffentlich in den nächsten Tagen auch noch für die anderen abgelehnten Kollegen.
Mit Bedenken und Erstaunen lesen wir allerdings Meldungen, dass Akkreditierungen, die vom Bundespresseamt mit Hinweis auf Bedenken des Bundeskriminalamts entzogen wurden, nun vom Bundesamt für Verfassungsschutz wieder ermöglicht werden. Damit ist die Begründung der Ablehnung obsolet - so hat es auch das Verwaltungsgericht Berlin gesehen. Hier besteht auch nach dem Gipfel noch ein großes Maß an Aufklärungsbedarf über Zuständigkeiten und Verantwortung.
Allerdings mischen sich in die Freude über den Erfolg auch Wermutstropfen: Uns erreichen zunehmend Beschwerden unserer Mitglieder, die trotz gültigen Presseausweises, ja selbst bei Vorliegen einer Akkreditierung daran gehindert werden, die 2-km-Zone außerhalb des Zaunes in Heiligendamm zu betreten - eine öffentliche Zone, für die ausdrücklich keine vorherige Akkreditierung, schon gar keine zusätzliche erforderlich ist.
Das ist nicht durchgängig so, sondern offensichtlich vom Informationsstand der Einsatzkräfte vor Ort abhängig. Die deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union dju in ver.di hat dagegen heute bei der Pressestelle der Polizei BOA Kavala Beschwerde eingelegt.
Der Zutritt zu öffentlichen Orten darf nach Ansicht der dju in ver.di nicht willkürlich und nach undurchschaubaren Kriterien erlaubt werden. Für Plätze, an denen keine Akkreditierung nötig und möglich ist, zum Beispiel bei der morgigen Demonstration in Rostock, genügt das Vorzeigen des von den Innenministern anerkannten bundeseinheitlichen Presseausweises, um sich als Vertreter der Presse zu legitimieren und überall Zugang zu erhalten. Es kann z.B. keine Akkreditierung zu einer anderen Veranstaltung verlangt werden, um über diese öffentliche Kundgebung zu berichten.
Kollegen vor Ort berichten von Informationen, dass ab dem 4. Juni 2007 auch für alle akkreditierten Journalisten der gesamte innere Bereich von Heiligendamm gesperrt werden soll. Dann solle man sich als Journalist nur noch in Begleitung eines Presseverantwortlichen des BKA und der Polizei bewegen und berichten können - embedded journalism à la Heiligendamm?
Noch ist Zeit, entsprechende Anordnungen zurückzunehmen!
Freier Zugang zu Informationen, Ereignissen und Personen - der Informationsanspruch und -auftrag der Presse darf nicht zwischen unklaren Zuständigkeiten von Polizei und BKA vor und hinter dem Gipfel-Zaun zerrieben werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle
Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657