Pressemitteilung | Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.

Erfolgreiche Retax-Bilanz des LAV Baden-Württemberg

(Stuttgart) – Im Rahmen der LAV-Mitgliederversammlung wurde die Bilanz der Abteilung Taxation für das Jahr 2024 betrachtet. Ins Auge fiel dabei folgender Sachverhalt: Während die Anzahl der Retaxationen und der geprüften Rezepte nur leicht rückläufig war, hat der Gesamtwert der Retaxationen im Vergleich zum Vorjahr um fast eine Million Euro abgenommen – und sich so fast halbiert.

Ursache dafür sind insbesondere die neuen Regelungen des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz), die bei Verstößen gegen Rabattverträge keine vollständigen Retaxationen mehr zulassen. Stattdessen darf nur noch das Apothekenfixum retaxiert werden – der Einkaufspreis samt Mehrwertsteuer muss erstattet werden. Diese deutliche Verbesserung für die Apothekerschaft ist der unermüdlichen und am Ende erfolgreichen politischen Intervention des Verbandes beim Gesetzgeber zu verdanken. Auf der anderen Seite traten an deren Stelle neue Retaxgründe, wie beispielsweise die Rezepturberechnungen aufgrund unterschiedlicher Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung für diesen Bereich, was nunmehr gerichtlich geklärt werden soll. Die Summe dieser Retaxationen ist deswegen noch strittig und floss aus diesem Grund noch nicht in die Retax-Bilanz 2024 mit ein.

„Für 2024 hat sich somit bestätigt, was sich letztes Jahr bereits abgezeichnet hatte: Durch die greifenden Regelungen des ALBVVG sind die Retaxationsbeträge deutlich gesunken“, fasste LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth die Entwicklung zusammen. „Andererseits setzte sich der Trend fort, auch bei kleinen Beträgen den umfangreichen Retaxations-Prozess gnadenlos durchzuführen – beispielsweise bei angeblich zu Unrecht abgerechneter Lieferengpass-Pauschalen im Wert von 0,60 Euro brutto. Ein Unterfangen, welches am Ende auch bei den Kassen Geld verbrennt und nicht kosteneffizient ist.“ Die Abteilung Retaxation des LAV konnte 2024 dennoch über 620.000 Euro für die LAV-Mitglieder als zu Unrecht getätigte Retaxationen zurückfordern. Erneut zeigt diese Bilanz, wie enorm wichtig diese Leistung für die Mitglieder ist und wie sehr sich deren Benefit für die betroffenen Apotheken in barem Geld bezahlt macht.

Die Zahlen im Einzelnen: Vom Gesamtwert der 2024 im LAV geprüften Retaxationen in Höhe von 980.402 Euro (Vorjahr 1.931.800 Euro) konnten im Einspruchsverfahren über 63 Prozent (Vorjahr über 73 Prozent) für die baden-württembergischen Apotheken zurückgeholt werden. Das sind nach Wert insgesamt 621.683 Euro (Vorjahr 1.488.876 Euro). Es bestätigte sich also auch im Jahr 2024 trotz des zurückgegangenen Gesamtvolumens, dass der Großteil der geprüften Retaxationen ungerechtfertigt war: Zwei Drittel des Gesamtwerts der geprüften Retaxationen waren unberechtigt oder konnten durch weitere Nachweise nachträglich geheilt werden und gingen nicht Zulasten der Apotheker:innen.

Die Abteilung Taxation hatte im Jahr 2024 insgesamt 10.523 (11.321) Rezepte geprüft, nachdem diese von den Kassen beanstandet worden waren. Diese wurden zu 4.842 Retaxationsvorgängen zusammengefasst (im Vorjahr: 5.875). Etwas weniger als die Hälfte der Retaxationsfälle 1.879 (Vorjahr: 3.110) im Wert von gut 620.000 Euro konnte zugunsten der LAV-Mitglieder entschieden werden. In 2.963 Fällen (im Vorjahr 2.765) waren die Beanstandungen der Kassen berechtigt. Dahinter stand allerdings die deutlich geringere Summe von 358.718 Euro (Vorjahr 442.923 Euro).

Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V., Frank Eickmann, stellv. Geschäftsführer(in) Kommunikation, Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711 22334-0

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