Pressemitteilung | Bundesverband Möbelspedition und Logistik e.V. (AMÖ)

Erfreuliche Nachricht für Steuerzahler: Höhere Umzugspauschalen ab dem 1. August 2004

(Hattersheim) - Auf eine erfreuliche Nachricht für all diejenigen, die aus beruflichen Gründen umziehen müssen, weist der Bundesverband Möbelspedition (AMÖ) e.V. hin. Die Finanzämter müssen für Umzüge, die nach dem 31. Juli 2004 abgeschlossen werden, höhere Umzugskostenpauschalen anerkennen.

Verheiratete können bei ihrer Steuererklärung dann 1.121 Euro ansetzen, Ledige 561 Euro. Für jedes im Haushalt lebende Kind können weitere 247 Euro angesetzt werden. Müssen die Kinder wegen des Umzuges Nachhilfeunterricht nehmen, können dafür je Kind bis zu 1.409 Euro angesetzt werden. Diese Zahlen basieren auf einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (Az.: IV C 5 – S 2353 – 167/03 vom 5. August 2003).

Mit der Pauschale sollen die sonstigen durch den Umzug bedingten Auslagen ersetzt werden. Wer höhere Kosten hat, kann diese per Einzelbeleg nachweisen. Weitere Positionen, die die Umziehenden geltend machen können, sind die Kosten für einen Umzugsspediteur, Maklergebühren, Doppelmieten und Reisekosten für das Besichtigen der neuen Wohnung und die Anreise anlässlich des Umzuges.

Entscheidend ist, dass der Umzug beruflich bedingt ist. Das gilt grundsätzlich dann, wenn erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird und der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre, bei einer Versetzung durch den Arbeitgeber, sofern der Weg zur Arbeit unter Beibehaltung der bisherigen Wohnung unverhältnismäßig wäre oder wenn durch den Umzug die tägliche Fahrtzeit von und zur Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde verkürzt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Möbelspedition e.V. (AMÖ) Schulstr. 53, 65795 Hattersheim Telefon: 06190/989813, Telefax: 06190/989820

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