Ergebnisabhängige Bezahlung in 34 Prozent der Betriebe
(Düsseldorf) - Entgeltbestandteile, die in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis gezahlt werden, sind mittlerweile in den Betrieben weit verbreitet. Nach einer repräsentativen Befragung von 1.730 Betriebsräten gibt es solche Zahlungen bereits in einem Drittel (34 Prozent) der Betriebe. Darauf hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Düsseldorf aufmerksam gemacht. In den meisten Fällen werden diese gewinnabhängigen Zahlungen zusätzlich zu den Tarifeinkommen gezahlt, sagte der WSI-Tarifexperte Reinhard Bispinck, nur in wenigen Branchen sehen die Tarifverträge ergebnisabhängige tarifliche Sonderzahlungen vor.
Überdurchschnittlich viele Betriebe mit ergebnisabhängigen Vergütungskomponenten finden sich bei den Kreditinstituten/Versicherungen (55 Prozent), im Investitionsgütergewerbe (47 Prozent) und in der Grundstoffindustrie (41 Prozent). Im Osten sind diese Entgeltbestandteile weniger stark vertreten (29 Prozent) als im Westen (35 Prozent). Je größer der Betrieb, desto stärker sind ergebnisabhängige Entgeltbestandteile verbreitet. Der Anteil steigt von 20 Prozent in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten bis zu 52 Prozent bei Betrieben über 1000 Beschäftigte.
Die Betriebe mit ergebnisabhängigen Zahlungen bevorzugen eindeutig die Variabilisierung der ertragsabhängigen Jahressonderzahlung (92 Prozent), während die laufenden Bezüge lediglich in 21 Prozent dieser Betriebe ergebnisabhängig ausgestaltet sind. Letztere Variante ist vor allem im Handel (46 Prozent) und im Verbrauchsgütergewerbe (46 Prozent) ausgeprägt. Bei der Jahressonderzahlung gelten die Regelungen in der Hälfte der Fälle (49 Prozent) für alle Beschäftigten und in knapp einem Drittel der Fälle (30 Prozent) für einzelne Gruppen. Überwiegend sind die ergebnisabhängigen Entgeltkomponenten schriftlich geregelt (59 Prozent), darunter zu 14 Prozent auf tariflicher Basis und/oder zu 76 Prozent in Form von Betriebsvereinbarungen. In 27 Prozent der Fälle besteht eine einzelvertragliche Regelung.
Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf
Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Rechtswissenschaftler: OT-Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden ist juristisch fragwürdig und sollte eingeschränkt werden
- Arbeitszeit: Viel Flexibilität durch Zusammenspiel von Gesetz und Tarifverträgen
- Deutsche Schuldenquote könnte durch Kredite für Verteidigung bis 2050 auf fast 100 Prozent steigen – gezielte Steuerfinanzierung sinnvoller
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

