Pressemitteilung | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Erhöhung der Feuerschutzsteuer schädigt Wirtschaftsstandort

(Berlin) - Die deutsche Versicherungswirtschaft lehnt die heute vom Bundesrat vorgeschlagene Anhebung der Feuerschutzsteuer von 8 auf 10 Prozent zusätzlich zur geplanten Erhöhung der Versicherungsteuer entschieden ab. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin erklärt, steigt bei Umsetzung dieser Pläne die Steuerbelastung von Feuerversicherungen und Feuer- Betriebsunterbrechungsversicherungen durch die additive Wirkung von Versicherung- und Feuerschutzsteuer von 20,7 Prozent auf 26,7 Prozent um fast ein Drittel an.

GDV-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg von Fürstenwerth: „Eine derartige Steuererhöhung ist maßlos überzogen und beschädigt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Bereits heute liegen wir bei der Höhe der Versicherung- und Feuerschutzsteuer im internationalen Vergleich an der Spitze.“ Schon die von der Bundesregierung im Gleichschritt mit der Anhebung der Umsatzsteuer vorgesehene Erhöhung der Versicherungsteuer werde nur dazu führen, dass Wirtschaft und Verbraucher angesichts eines überteuerten Risikoschutzes abwanderten und sich andere Formen der Risikoabdeckung suchten. Diese Ausweichreaktionen machten das errechnete Steuermehraufkommen zur Makulatur, wobei mittelfristig sogar Steuermindereinnahmen nicht auszuschließen seien. „Wenn jetzt auch bei der Feuerschutzsteuer hingelangt wird, werden sich diese Effekte nur verstärken“, so von Fürstenwerth, der sich in seinem Urteil durch das aktuelle Gutachten zur Versicherungsteuer von Professor Thomas Straubhaar, dem Direktor des unabhängigen Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI), bestätigt sieht.

Durch die Pläne werden Versicherungsprodukte steuerlich deutlich stärker belastet als alle anderen Dienstleistungen, die dem künftigen Umsatzsteuerregelsatz von 19 Prozent unterliegen. Hinzu kommt, dass die Versicherung- und Feuerschutzsteuer – anders als die Umsatzsteuer – im Unternehmensbereich nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist. Hierdurch kommt es zu einer definitiven Kostensteigerung der Unternehmen, die sich in höheren Produktpreisen niederschlagen, die dann auch noch mit der höheren Umsatzsteuer belastet werden. Dr. von Fürstenwerth: „Wie man es auch dreht, das ganze Vorhaben ist finanz- und steuerpolitisch nicht zu rechtfertigen. Ich kann nur an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appellieren, den Steuererhöhungsplänen nicht zu folgen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Peter Schwark, Pressesprecher Friedrichstr. 191-193a, 10117 Berlin Telefon: (030) 20205000, Telefax: (030) 20206000

(bl)

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