Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile / Bund der Steuerzahler rät zum Einspruch
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler rät allen Wohnmobilbesitzern Einspruch gegen die erhöhten Kraftfahrzeugsteuerbescheide wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einzulegen. Für den Einspruch muss unbedingt die Monatsfrist nach Erhalt des geänderten Kfz-Steuerbescheides eingehalten werden. Ein vom Bund der Steuerzahler entworfenes Musterschreiben steht unter www.steuerzahler.de als kostenfreier Download bereit. Der Bund der Steuerzahler wird in dieser Sache auch einen Musterprozess führen.
Viele Wohnmobilbesitzer haben in den letzten Tagen einen geänderten Kraftfahrzeugsteuerbescheid bekommen. Darin ist die Steuer nicht nur für die Zukunft erhöht worden, sondern rückwirkend auf den 1.Januar 2006. Der Bund der Steuerzahler hält die rückwirkende Erhöhung, für den Zeitraum, in dem es sich um eine so genannte echte Rückwirkung handelt, für verfassungswidrig.
Das Besondere bei der Kraftfahrzeugsteuer ist der Entrichtungszeitraum, der in der Regel vom Kalenderjahr abweicht. Ursache hierfür ist, dass der Entrichtungszeitraum mit der Anmeldung des Kraftfahrzeugs beginnt. Das heißt, wenn der Entrichtungszeitraum für ein Wohnmobil am 1. Juni beginnt, da es einmal zu diesem Datum angemeldet wurde, endet er am 31. Mai des Folgejahres. Nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler darf eine rückwirkende Steuererhöhung nur innerhalb des Entrichtungszeitraumes, also bis zum 31. Mai des Vorjahres, erfolgen. Eine generelle Steuererhöhung zum 1. Januar 2006 ist damit ausgeschlossen und als so genannte echte und damit verfassungswidrige Rückwirkung zu betrachten.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt)
Pressestelle
Französische Str. 9-12, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2593960, Telefax: (030) 25939625
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