Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin
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Erklärung zu den Eckpunkten zur Unternehmenssteuerreform: Städte und Gemeinden lehnen reine Gewinnsteuer ab / Kommunalfreundliche Lösung muss sich durchsetzen

(Berlin) - Die Gewerbesteuer soll künftig in weiterentwickelter Form als kommunale Unternehmenssteuer erhalten bleiben. Was aber im einzelnen aus der wichtigsten Steuer der Städte und Gemeinden wird, lassen die von der Koalition vereinbarten Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform offen. Städte und Gemeinden fordern deshalb gemeinsam für die weiteren Beratungen der Koalition, dass die künftige kommunale Unternehmenssteuer die Gewerbesteuer qualitativ und quantitativ gleichwertig ersetzt. Sie lehnen es entschieden ab, die Gewerbesteuer in eine reine Gewinnsteuer umzuwandeln.

Der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Christian Ude, München, und der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Bürgermeister Roland Schäfer, Bergkamen, erklärten heute: „Wir begrüßen, dass die Koalition die Gewerbesteuer in weiterentwickelter Form als kommunale Unternehmenssteuer erhalten will. Aber die Eckpunkte lassen beides zu: vernünftige und unvernünftige, kommunalfreundliche und kommunalfeindliche Lösungen. Eine reine Gewinnsteuer, die auf die Hinzurechnung von Zinsen verzichtet, wäre kommunalfeindlich. Diese Variante würde die Gewerbesteuer weiter aushöhlen und ist deshalb mit uns nicht zu machen.“ Die geplante Angleichung der Bemessungsgrundlage von Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer dürfe nicht dazu führen, dass die ertragsunabhängigen Elemente aus der Gewerbesteuer entfernt werden. Der für eine Kommunalsteuer notwendige Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer, die am Betrieb und nicht nur am Ertrag anknüpft, dürfe nicht verloren gehen.

Positiv bewerteten die beiden Präsidenten das Vorhaben der Koalition, die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen einzudämmen. Die Städte und Gemeinden unterstützten dazu eindeutig das von der Koalition bei ihren Prüfvarianten genannte erste Modul, wonach alle Zinsen und Zinsanteile bei der kommunalen Unternehmenssteuer mit einem noch zu bestimmenden Prozentsatz in die Bemessungsgrundlage einbezogen würden. „Gerade die Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuer kann Großes bewirken, um den Verlust von Steuereinnahmen in Deutschland zu verhindern“, sagten Ude und Schäfer.

Bei der Unternehmenssteuerreform muss nach Ansicht des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes dringend etwas gegen die Begünstigung der Fremdfinanzierung gegenüber der Eigenkapitalfinanzierung und gegen die daraus resultierenden Gestaltungsmöglichkeiten international tätiger Unternehmen getan werden. „Diese Gestaltungsmöglichkeiten sind dafür verantwortlich, dass manch großes Unternehmen bisher in großem Stil Fremdkapitalzinsen steuermindernd in Deutschland geltend macht, seine Gewinne aber im Ausland versteuert“, erklärten die beiden Verbandspräsidenten.
Die Städte und Gemeinden begrüßten, dass die Koalition die von ihr angestrebte kommunale Unternehmenssteuer als wirtschaftskraftbezogene Besteuerung mit Hebesatz definiert. „Für uns ist elementar, dass das Hebesatzrecht der Kommunen auch auf alle Bestandteile eines möglichen Ersatzes der Gewerbesteuer gewahrt bleibt. Darauf werden wir in den weiteren Beratungen pochen“, sagten Ude und Schäfer. Lohnsummenbezogene Lösungen zum Teilersatz der Gewerbesteuer ohne Hebesatzrecht, wie sie von der Stiftung Marktwirtschaft vorgeschlagen worden waren, lehnten die Städte und Gemeinden weiterhin ab.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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