Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

Erklärung zum Verbraucherschutz: Viele Ankündigungen - wenig Konkretes / DBV fordert Unterstützung von Eigeninitiativen der Wirtschaft

(Berlin) - Dem Verbraucherschutz wird von der Bundesregierung erfreulicherweise weiterhin ein hoher Stellenwert eingeräumt, stellte der Deutsche Bauernverband (DBV) fest. Doch die Regierungserklärung zum Verbraucherschutz von Ministerin Renate Künast lässt wenig Neues erkennen. Wie bereits an dem vor zwei Wochen vorgestellten "Aktionsplan Verbraucherschutz" deutlich wurde, belässt es die Ministerin allein bei vagen Ankündigungen und Absichtserklärungen. Konkrete Angaben zu deren Umsetzung werden nicht gemacht, ein Zeitrahmen in keinem Punkt festgelegt. Dabei ist der Handlungsbedarf in vielen Bereichen groß. So vermisst der DBV zum Thema Gentechnik klare Aussagen dazu, wie zukünftig der Anbau von gentechnikfreiem und gentechnisch veränderten Sorten nebeneinander praktiziert werden soll. Einfach abzuwarten, was auf Brüsseler Ebene passiert, ist zu wenig.

Auch wird das unverändert wieder in den Bundesrat eingebrachte Verbraucherinformationsgesetz dem Verbraucherschutz nicht dienen. Der bereits einmal im Bundesrat gescheiterte Gesetzesvorschlag kann erst dann umgesetzt werden, wenn eine Abstimmung mit der Opposition erfolgt.

Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher dürfen die Wirtschaft - auch die Landwirtschaft - nicht mit überzogener Bürokratie erdrücken. Der DBV erwartet von der Ministerin, mehr auf die Eigeninitiative und das Engagement der Wirtschaft zu vertrauen. Diese Maßnahmen auf freiwilliger Basis sollte das Ministerium unterstützen und damit zu einem Förderer für eine gemeinsame Verbraucherschutzpolitik von Verbrauchern, Wirtschaft und Politik werden. Wichtig sei es vor allem, Bund und Länder auf eine abgestimmte und schnell reaktionsfähige Verbraucherschutzpolitik zu verpflichten. Ministerin Künast hat die volle Unterstützung des DBV, wenn es darum geht, Organisationsmängel zu beseitigen. Dies ist dringlicher als neue Aktionspläne.

Beste Beispiele für einen Verbraucherschutz auf Eigeninitiative der Wirtschaft sind im Lebensmittelbereich zu finden. Mit eigenen Qualitätssicherungssystemen zeigen die beteiligten Branchen, dass sie den Verbraucherschutz ernst nehmen. Das von Frau Künast geforderte Prinzip "Sicherheit vom Acker oder Stall bis zum Verbraucher" ist bei vielen Programmen mittlerweile Routine. Das gilt für Vieh und Fleisch ebenso wie für Milch und Sonderkulturen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: 0228/81980, Telefax: 0228/8198205

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