Erleichterungen für Wohnungseigentümer / Bundesregierung legt Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz vor
(Berlin) - Wohnungseigentümer sollen künftig einen gesetzlichen Anspruch auf erleichterte Änderung der Gemeinschafsordnung erhalten. Bisher waren solche Änderungen sowie Abweichungen von den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich. Damit war es fast unmöglich, insbesondere Änderungen der Kostenverteilung durchzusetzen, selbst wenn im Einzelfall die geltende Regelung nicht sachgerecht war, so Volker Bielefeld, Experte für Wohnungseigentum der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, die einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt hat. Die Novelle war am Mittwoch (13. Oktober) öffentlich bekannt geworden.
Auch über die Erfassung und Abrechnung der Betriebskosten sowie über bestimmte Modernisierungsmaßnahmen sollen die Wohnungseigentümer künftig mit Mehrheit entscheiden können. Damit aber auch im Falle solcher nur mehrheitlich beschlossener Änderungen die Rechtssicherheit erhalten bleibt und insbesondere sich auch künftige Erwerber über die jeweils aktuell gefassten Beschlüsse informieren können, soll der Verwalter verpflichtet werden, eine Beschluss-Sammlung zu führen.
Diese Änderungen sieht der jetzt vom Bundesministerium der Justiz vorgelegter Gesetzentwurf vor, auf den Wohnungseigentümer und Verwalter seit langem gewartet haben. Haus & Grund sieht sich in den eigenen Bestrebungen bestätigt, die insbesondere nach der Jahrhundertentscheidung des Bundesgerichtshofs zum Zitterbeschluss entstandene Rechtsunsicherheit durch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes zu beseitigen.
Als positiv im Sinne einer verbesserten wirtschaftlichen Absicherung der Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen insolvente Miteigentümer ist laut Bielefeld auch der Vorschlag des Justizministeriums zu bewerten, ein begrenztes Vorrecht für Hausgeldforderungen in der Zwangsversteigerung vor den dinglichen Rechten von Banken einzuführen. Erleichterungen sieht der Gesetzentwurf schließlich vor für das Verfahren bei Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander und mit dem Verwalter. Hier sollen künftig die Vorschriften der Zivilprozessordnung gelten, wodurch das bisherige dreistufige Verfahren auf zwei Instanzen verkürzt wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Haus & Grund Deutschland Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Mohrenstr. 33, 10117 Berlin
Telefon: 030/20216-0, Telefax: 030/20216-555