Pressemitteilung | Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju)

Ermittlungen gegen Journalisten sind "grober Rechtsbruch"

Als "groben Rechtsbruch" hat die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen 17 Journalisten aus mehreren Redaktionen zurückgewiesen. Wie bekannt wurde, geht es um den Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen Journalisten, die aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestages zitiert haben sollen.

"Dass es die Exekutive nicht so genau nimmt mit der Pressefreiheit, ist schon beklagenswert genug. Dass man nun aber direkt gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt, ist ungeheuerlich.", sagte Malte Hinz, Vorsitzender der dju in ver.di. Das Bundesverfassungsgericht habe in seinem Cicero-Urteil erklärt, dass die bloße Veröffentlichung nicht ausreiche, um den Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen.

Angesichts der geklärten Rechtslage könne man schon von "Wiederholungstätern" sprechen.

"Wir wiederholen deshalb nachdrücklich unsere Forderung, Journalisten generell aus der Vorschrift des Paragrafen 353b des Strafgesetzbuches, der Beihilfe zum Geheimnisverrat unter Strafe stellt, auszunehmen".

Der Vorsitzende der dju nahm aber auch den BND-Untersuchungsausschuss nicht von der Kritik aus. "Wenn die Geheimdienstkontrolle nicht mehr funktioniert, weil die Geheimnisse öffentlich gehandelt werden, ist das Parlament gefragt und nicht die Staatsanwaltschaft und Polizei", sagte Hinz. Der jetzige Skandal zeige in zugespitzter Form, wie dringlich ein umfangreicher gesetzlicher Schutz von Redaktionen, Journalisten und ihren Informanten sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di (dju), Bundesgeschäftsstelle Ulrike Maercks-Franzen, Bundesgeschäftsführerin Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563657

(sh)

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