Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)
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Ermittlungsverfahren ist Dreistigkeit

(Berlin) - Mit Empörung hat der BDZV auf die Ermittlungsverfahren reagiert, die Staatsanwaltschaften in Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am Main gegen 17 Journalisten von acht Zeitungen und Zeitschriften angestrengt haben. Der Vorwurf, dass die Journalisten mit Zitaten aus vertraulichen und geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Bundestags Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet hätten, sei purer Vorwand, kritisierte BDZV-Präsident Helmut Hei­nen, und diene vermutlich nur zur Rechtfertigung von Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen. Dies werde schon daraus ersichtlich, dass der Vorsitzende des BND-Untersuchungsausschusses, Siegfried Kauder, ge­äußert habe, dass es irgendwo ein Leck gebe, das gestopft werden müsse.

„Es ist unakzeptabel, dass Journalisten, die über mögliche Vergehen oder Verfehlungen berichten, befürchten müssen, wegen der Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt zu werden“, sagte Heinen. Sollte es tat­sächlich Informationslecks bei den Behörden geben, so dürfe dafür nicht die Presse verantwortlich gemacht werden. Heinen verwies auf das im Feb­ruar dieses Jahres ergangene „Cicero“-Urteil des Bundesverfassungsge­richts, das noch einmal ausdrücklich klargestellt habe, dass die Veröffentli­chung eines Dienstgeheimnisses durch einen Journalisten nicht ausreiche, um den Vorwurf der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu begründen.

Vor diesem Hintergrund erschienen die nun angestrengten Verfahren be­sonders dreist. „Wir erwarten von der Politik, dass die gesetzlichen Be­stimmungen zum Schutz der Pressefreiheit im Sinne eines besseren Quel­lenschutzes klarer definiert werden“, forderte der BDZV-Präsident. Dieser Fall zeige erneut, dass es notwendig sei, den Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat zu streichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), Haus der Presse Hans-Joachim Fuhrmann, Leitung, Kommunikation Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-299

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