Erneut gefährlicher Straftäter auf freiem Fuß / "Tickende Zeitbombe" darf nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden
(Berlin) - Die Polizei spricht von einer tickenden Zeitbombe. Sowohl das Gericht als auch unabhängige Gutachter attestieren ihm eine erhöhte Gefährlichkeit, dennoch darf Alexander J. nicht in Sicherungsverwahrung genommen werden. Dies, nach bestehender Rechtslage, völlig zu Recht.
Mit wünschenswerter Klarheit hat die Vorsitzende Richterin des BGH festgestellt, dass der Senat bei seiner Entscheidung nur geltendes Recht angewandt hat. Es bedarf daher einer Gesetzesnovelle, die die Regeln für die nachträgliche Sicherungsverwahrung neu definiert. Die objektive Gefährlichkeit und nicht die in der Vergangenheit liegenden Versäumnisse eines Gerichts ist das relevante Kriterium für die Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung.
Wird der Täter nun wie Karl D. in Heinsberg 24 Stunden von der Polizei überwacht - geschätzte Kosten 120.000 Euro pro Monat? Die Bundesjustizministerin, der wir das als Anlage beigefügte Papier zugeleitet haben, hat eine Gesetzesänderung mit Schreiben vom 01.04.2009 abgelehnt. Die Deutsche Kinderhilfe fordert erneut, die Regeln über die nachträgliche Sicherungsverwahrung schnellstmöglich zu ändern, denn in der Tat war die Spruchpraxis der 90 er Jahre sehr lax. Dies dürfen nun aber die Bevölkerung und potentielle Opfer nicht ausbaden müssen.
"Das Urteil verdeutlicht, dass Richterschelte unangemessen ist. Es handelt sich nicht um einen Justizskandal, sondern um einen justizpolitischen Skandal - denn wider besseres Wissen verhindert die Bundespolitik die seit Jahren geforderte Reform der Sicherungsverwahrung. Der Grundsatz, dass das Recht des gefährlichen Wiederholungstäters auf Einhaltung von Formalkriterien höher zu bewerten ist als der Schutz der Gesellschaft und der potentiellen nächsten Opfer gefährdet das Vertrauen der Bürger in den Rechtstaat. Nun müssen die Politik und das verantwortliche Bundesjustizministerium endlich handeln!" so RA Georg Ehrmann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe.
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