ERP-Sondervermögen für Mittelstandförderung sichern
(Berlin) - Anlässlich der ersten Lesung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes im Deutschen Bundestag erklärte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Dieter Philipp, am 02. Dezember in Berlin: "Mit den Überlegungen des Bundesfinanzministers, Haushaltslöcher mit Mitteln des ERP-Sondervermögen zu stopfen, ist eine neue Dimension an Flickschusterei erreicht. Der vorgesehene Verkauf von KfW-Rücklagen an das ERP-Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden Euro durch das BMF ist nichts weiter als ein neuer Taschenspielertrick. Das gesetzlich vorgegebene Substanzerhaltungsgebot für das Sondervermögen wird so nur pro forma eingehalten. Tatsächlich werden so liquide und für die Mittelstandsförderung direkt einsetzbare Mittel des Sondervermögens zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung eingesetzt.
Für den Mittelstand wäre das ein neuer herber Schlag, der offenbar nicht der letzte sein soll: In letzter Konsequenz soll das ERP-Sondervermögen nämlich im kommenden Jahr gänzlich in das Eigenkapital der KfW überführt werden. Damit wäre die Zukunft der spezifischen, durch das ERP-Sondervermögen mitfinanzierten Förderprogramme gefährdet. Noch problematischer wäre die Einstellung des ERP-Sondervermögens in den Bundeshaushalt - eine "Mittelstandsförderung nach Haushaltslage" wäre das Ergebnis. All diese Pläne stehen in eklatantem Widerspruch zu den Ankündigungen der Bundesregierung, die rückläufige Mittelstandförderung wieder auszuweiten."
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