Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Ersatzkassentag 2003: 50 Jahre Selbstverwaltung bei den Ersatzkassen / Mönig-Raane warnt: Keine weiteren Leistungen ausgrenzen

(Siegburg/Berlin) - Die Selbstverwaltung der Ersatzkassen feiert ihr 50-jähriges Jubiläum. Auf dem Ersatzkassentag 2003 "Selbstverwaltung für eine gesunde Zukunft" in Berlin würdigte die Vorsitzende des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), Margret Mönig-Raane, die Selbstverwaltung als zukunftsfähiges Modell, für das es keine Alternative gebe. "Die Idee der Selbstverwaltung steht für Partizipation, Mitverantwortung, Engagement und Versichertennähe". Der Staat könne dieses Modell nicht ersetzen. Mönig-Raane forderte die Politik auf, die Rechte der Selbstverwaltung zu stärken, anstatt durch aktuelle gesetzgeberische Maßnahmen zu schwächen. Als Beispiel nannte sie das geplante "Zentrum für Qualität in der Medizin", das in seiner geplanten Konstruktion notwendige Entscheidungsprozesse eher blockiere und mehr Bürokratie und Kosten produziere.

Mönig-Raane begrüßte, dass die Krankenkassen im Rahmen der geplanten Reform mehr Freiheiten in der Vertragsgestaltung mit den Ärzten erhalten sollen. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung seien längst überfällig, betonte die Verbandsvorsitzende. Allerdings warnte sie die Regierung davor, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Gesundheitsreform weitere Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen. "Heute ist es das Krankengeld, morgen sind es die Unfälle, die zahnärztliche Versorgung und der Zahnersatz". Massive Leistungsausgrenzungen könnten nicht die Antwort auf die zentralen Probleme des Gesundheitswesens sein. Vielmehr müsse es darum gehen, Überversorgung, Fehlversorgung und Qualitätsmängel konsequent abzubauen. "Leistungsausgrenzungen scheinen nun auch unter der rot-grünen Bundesregierung zur Mode geworden zu sein", kritisierte Mönig-Raane. Wegen der Zustimmungspflicht im Bundesrat sei zu befürchten, dass die steuernden und strukturverändernden Maßnahmen der Reform peu à peu zurückgedrängt werden könnten. Übrig bliebe dann hauptsächlich die Streichung von Leistungen oder deren einseitige Finanzierung durch die Versicherten wie beim Krankengeld.

Mönig-Raane ergänzte, sie habe große Zweifel, ob es gelingen werde, mit den geplanten Maßnahmen 13,3 Mrd. Euro einzusparen. Sie halte lediglich 10,4 Mrd. Euro für realistisch. Zusammen mit der Herausnahme des Krankengeldes aus der paritätischen Finanzierung würden die Arbeitgeber mit 0,9 Beitragssatzpunkten (= 8,75 Mrd. Euro), die Versicherten jedoch wegen der einseitigen versichertenseitigen Finanzierung des Krankengeldes lediglich mit 0,2 Beitragssatzpunkten (= 1,65 Mrd. Euro) entlastet. Hinzu kämen noch einmal rd. 6 Mrd. Euro, die die Versicherten wegen der erhöhten Zuzahlungen und der privaten Finanzierung von Leistungen aufbringen müssten. "Von einer spürbaren Entlastung des Beitragssatzes für alle kann überhaupt nicht die Rede sein", so Mönig-Raane. Deshalb sei die Gesundheitsreform vor allem eine Reform zur Senkung der Lohnnebenkosten für Arbeitgeber.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. Frankfurter Str. 84, 53721 Siegburg Telefon: 02241/1080, Telefax: 02241/1082 48

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