Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Erste Erfahrungen mit der Elektroaltgeräte-Entsorgung / Containerversorgung nahezu reibungslos / Unverhältnismäßig hoher Aufwand für Transporte und Verwaltung erfordert dringend Nachbesserung

(Berlin) - Seit Freitag (24. März 2006) gilt in Deutschland die Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Hersteller und Importeure müssen alte Geräte aus Haushalten nach dem Stand der Technik behandeln und verwerten lassen. Vier Tage nach dem Systemstart zeigt sich, dass die Versorgung der kommunalen Übergabestellen mit Containern durch private Entsorgungsunternehmen deutschlandweit nahezu reibungslos funktioniert hat. Allerdings zeichnen sich, wie im Vorfeld bereits diskutiert, unsinniger logistischer Aufwand und damit verbunden unnötige Umweltbelastung ab. Der BDE hält eine Nachbesserung des Systems für dringend geboten.

„Das System verursacht einen gigantischen Verwaltungs- und unnötigen Transportaufwand“, sagte BDE-Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Harmening. Die Kosten für die Verwaltung durch die Stiftung Elektroaltgeräteregister (EAR) sowie die Logistik lägen im Schnitt fast so hoch wie die reinen Entsorgungskosten. „Das System, wie es sich jetzt darstellt, ist ineffizient, extrem umständlich und für die Entsorgungsunternehmen wie für die Hersteller teuer.“ Harmening nannte als Beispiel die reinen Verwaltungsgebühren für die Anordnung der Bereitstellung und Abholung eines Containers durch das EAR von umgerechnet rund 30 Euro pro Tonne. Das entspricht etwa 20 bis 30 Prozent der Entsorgungskosten. Dazu komme der immense Transportaufwand.

Hier besteht das Problem darin, dass vom EAR, das das System koordiniert, keineswegs immer dieselbe Firma, die einen Container für die Altgeräte aufstellt, mit dessen Abholung beauftragt wird. Container fremder Firmen müssen wieder zurückgeführt werden. In der Praxis bringt dies für die Entsorgungsunternehmen erhebliche Schwierigkeiten mit sich:

- Private Unternehmen dürfen sich nicht ohne Erlaubnis über das Eigentum anderer Unternehmen an deren Containern hinwegsetzen und diese transportieren.
Hersteller und Entsorgungsunternehmen haben keinen Überblick, wer den Container, den sie bereitstellen, wieder abholen wird, oder wem der Container, den sie abholen sollen, gehört. Eine Verständigung der Entsorgungsunternehmen untereinander innerhalb der geforderten 48 Stunden ist aufgrund mangelnder Transparenz durch das EAR kaum möglich.
Das EAR veröffentlicht bislang nicht die Standorte aller etwa 1.500 Übergabestellen.
Durch die logistische Trennung von Containerbereitstellung und dessen Abholung entstehen unnötige und damit teure sowie ökologisch schädliche Leertransporte. Die Zahl der Transporte könnte bei besserer Organisation des Systems halbiert werden.

Erschwerend kommt für die ausführenden Entsorgungsunternehmen hinzu, dass einzelne Kommunen immer noch auf Sonderwünsche nach bestimmten Containerarten bestehen. „Es kann nach dem Gesetz nur Standardcontainer und keine Extrawünsche geben“, sagte Harmening.

Der BDE sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, um das gesamte System nicht zu gefährden. „Die Hersteller müssen sich jetzt endlich und auch aus eigenem finanziellen Interesse klar zum Flickenteppichmodell bekennen“, forderte Harmening. Bei diesem System werden den Herstellern zur Rücknahme und Verwertung entsprechend ihren Marktanteilen feste kommunale Gebiete zugeordnet, in denen sie ihrerseits Entsorger beauftragen können. Das hätte den Vorteil, dass die Kommunen nur mit einem Verwertungs- bzw. Entsorgungsbetrieb zu tun hätten. Es müssen an den Sammelstellen keine eigenen Container für jeden Hersteller aufgestellt, bzw. Container zurückgeführt werden. Die Container können einfach gewechselt, Leerfahrten vermieden werden. Das „Flickenteppichmodell“ sieht eine klare Gebietsaufteilung vor, bei der Hersteller nach einem mathematischen Verfahren für bestimmte Zeitperioden konkrete Entsorgungsgebiete zugewiesen bekommen, in denen sie für die komplette Abholung und Entsorgung der Geräte zuständig sind. Das Bundeskartellamt hat in informellen Gesprächen bereits die kartellrechtliche Unbedenklichkeit des „Flickenteppichmodells“ über alle Sammelgruppen signalisiert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Gerd Henghuber, Leiter, PR-Öffentlichkeitsarbeit Tempelhofer Ufer 37, 10963 Berlin Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99

(sk)

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