Erste Musterklage zur 58er-Regelung bei Hartz IV anhängig
(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Die erste Musterklage des Sozialverband Deutschland zur 58er-Regelung bei Hartz IV ist beim Sozialgericht Itzehoe anhängig (Az.: S 2 AL 195/04).
Unser Ziel ist, mit der Klage die ungerechte 58er-Regelung im SGB II zu Fall zu bringen. Wir unterstützen die Klage eines SoVD-Mitglieds, weil wir den Vertrauensschutz verletzt sehen.
Wie viele Arbeitslose, die das 58. Lebensjahr vollendet hatten, hatte auch der Betroffene mit der Arbeitsagentur eine Vereinbarung nach § 428 SGB III abgeschlossen. Damit wurde älteren Arbeitslosen der Bezug von Arbeitslosenhilfe bis zum Rentenbeginn zugesichert. Im Gegenzug mussten sie sich verpflichten, eine Altersrente zu beantragen, sobald sie ihnen in voller Höhe zustand.
Durch Hartz IV wird diese Vereinbarung in weiten Teilen außer Kraft gesetzt. Die 58er-Regelung des § 65 SGB II führt für die Betroffenen zu unerwarteten finanziellen Einbußen. Denn ihr Arbeitslosengeld II fällt meist niedriger aus als die bisherige Arbeitslosenhilfe.
Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. - Bundesverband, Geschäftsstelle Berlin (SoVD)
Frau Dorothee Winden, Pressesprecherin
Stralauer Str. 63, 10179 Berlin
Telefon: 030/726222-0, Telefax: 030/726222-311
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