Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Erste Runde der Tarifverhandlungen für die westdeutsche Bauwirtschaft vertagt

(Berlin) - Nach mehrstündigen Verhandlungen ist die 1. Runde der Tarifverhandlungen für die westdeutsche Bauwirtschaft auf den 22. März 2000 vertagt worden. Werner Kahl, Verhandlungsführer der Arbeitgeber, hatte in der Verhandlung die Position der beiden Arbeitgeberverbände, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, erläutert: " Die konjunkturelle Lage, die unzureichende Ertragslage der Baubetriebe und die Baupreisentwicklung lassen in diesem Jahr keine Erhöhung der Arbeitskosten zu. Im Gegenteil: Der Wettbewerbsdruck ist unverändert so hoch, dass wir weitere Kostenentlastungen für unsere Betriebe benötigen. Wir fordern die Rücknahme der Kündigung der Tarifverträge durch die IG Bau und damit eine Lohnpause."



Kahl forderte eine tarifpolitische Antwort auf die speziellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Baubranche. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und zur weiteren Sicherung der Arbeitsplätze sei daher eine Erweiterung der bestehenden Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit notwendig. Diese Frage müsse Gegenstand der diesjährigen Lohnrunde werden.



Dies bedeutet, die Möglichkeit zum Ansparen von Arbeitszeitguthaben muss über die derzeit bereits möglichen 150 Stunden hinaus erweitert werden. Gleichzeitig muss der Ausgleichszeitraum für betriebliche Arbeitszeitregelungen auf mehr als ein Jahr erweitert werden.



Ein Öffnung des Flächentarifvertrags für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten halten die Bau-Arbeitgeber für den falschen Weg und für die falsche Konsequenz aus der Holzmann-Krise. Dies würde zu neuen Wettbewerbsverzerrungen führen, anstatt bestehende abzubauen. Der Flächentarifvertrag würde ausgehöhlt, anstatt gestärkt zu werden.



Im Hinblick auf die IG Bau-Forderungen nach einer tariflichen Zusatzrente und einer Regelung zur Altersteilzeit erklärte Kahl, dass die grundsätzliche Bereitschaft bestehe, entsprechende Tarifverträge abzuschließen. Voraussetzung hierfür sei jedoch, dass sich aus derartigen Tarifverträgen kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers ergebe, sondern dass die Entscheidung über zusätzliche Altersvorsorgeleistungen und den Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverhältnissen einer betrieblichen Vereinbarung überlassen bleibt (Prinzip der Freiwilligkeit).



In der Zeit bis zur 2. Verhandlungsrunde am 22. März 2000 soll in technischen Kommissionen ausgelotet werden, ob die in der ersten Verhandlung deutlich gewordenen unterschiedlichen Standpunkte zur Altersteilzeit und zur tariflichen Zusatzrente überbrückt werden können.



Zur Einschätzung des Tarifkonfliktes erklärte Werner Kahl: "Trotz der bisher unterschiedlichen Standpunkte ist ein Potenzial für die Lösung des diesjährigen Tarifkonfliktes in freien Verhandlungen erkennbar geworden."

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Quelle: ZDB

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