Erster Netznutzungsentgeltvergleich des VEA / Gewaltige Preisunterschiede bei den Netznutzungsentgelten
(Hannover) - Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA), Hannover, veröffentlicht den ersten Preisvergleich der Netznutzungsentgelte für Sondervertragskunden in Deutschland. Die Beschaffung der Preise von den 700 Netzbetreibern in Deutschland erweist sich als Sisyphusarbeit", führt Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA, aus. Bisher haben nur etwa 150 Unternehmen ihre Daten veröffentlicht; davon ist eine Vielzahl von Angaben unvollständig bzw. steht unter dem Vorbehalt einer kurzfristigen Überarbeitung." Trotzdem erreicht die vorliegende VEA-Studie, bei der insgesamt 84 Netzbetreiber berücksichtigt wurden, einen sehr hohen Repräsentationsgrad. Weil die Entgeltsysteme von den größeren Unternehmen in der Regel vorliegen, ist der VEA mit der im Aufbau befindlichen Datenbank in der Lage, für etwa zwei Drittel aller Sondervertragskunden in Deutschland die Netznutzungsentgelte zu berechnen.
Die Netznutzung ist aufgrund ihrer verbleibenden Monopolstellung innerhalb des liberalisierten Strommarktes ein besonders sensibler Bereich. Die wirtschaftliche Bedeutung der Netznutzung ist erheblich, beträgt ihr Anteil an den Gesamtkosten doch 30 % bis 50 %, im Einzelfall auch 70 %. Preistransparenz in diesem Bereich ist von entscheidender Bedeutung, wenn die Kunden die Preisvorteile, die sie den EVU aufgrund der Liberalisierung abgerungen haben, nicht über zu hohe Netznutzungsentgelte wieder ver-lieren wollen", so Dr. Stuke.
Die Netznutzungsentgelte hängen im Einzelfall von der Bezugsstruktur des jeweiligen Kunden ab. Im Durchschnitt der 15 im Preisvergleich vorgegebenen Abnahmefälle mit mittelspannungsseitiger Versorgung zahlen Sondervertragskunden 6,02 Pf/kWh, wobei starke Preisschwankungen zwischen den einzelnen Netzbetreibern zu erkennen sind. Zwischen dem günstigsten Anbieter, der WLK in Erkelenz (4,33 Pf/kWh), und dem ungünstigsten Netzbetreiber, der e.dis in Fürstenwalde (9,63 Pf/kWh), existiert ein Preisunterschied von 123 %. Auffallend sind die signifikanten regionalen Unterschiede in Deutschland: Insgesamt ist das Preisniveau im Westen und Süden deutlich günstiger als im Norden und insbesondere im Osten, in den neuen Bundesländern. Relativ günstige Netznutzungsentgelte sind vorrangig im Übertragungsnetzbereich von RWE und EnBW zu finden. Auffällig ist, dass die 5 teuersten Unternehmen aus den neuen Bundesländern kommen.
Besondere Beachtung ist denjenigen Netzgebieten zu schenken, in denen Stromerzeugungsanlagen betrieben werden, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) gefördert werden. Dort sind von den Kunden teilweise erhebliche Aufschläge in Höhe von bis zu 2 Pf/kWh zu entrichten. Dies kann im Sondervertragsbereich Preiserhöhungen von über 25 % bedeuten und somit die aufgrund von Wettbewerb vereinbarten Preisreduzierungen des letzten Jahres kompensieren.
Neben dem KWKG wird auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von einer Reihe von Stromversorgern als Grund für Preiserhöhungen genannt. Der VEA weist darauf hin, dass alle Kunden prüfen sollten, ob ihre aktuellen Stromlieferverträge eine Preiserhöhung aufgrund der o.g. Gesetze erlauben; diese Dienstleistung erbringt der VEA für seine Mitglieder kostenlos.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
Zeißstr. 72, 30519 Hannover
Telefon: 0511/9848-110
Telefax: 0511/9848-188
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