Pressemitteilung | Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Erweiterte Market Making-Regeln in den Mindeststandards stärken den Jumbo Pfandbrief

(Berlin) - Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) und im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, vertretenen Pfandbriefemittenten sowie die im ACI organisierten Market Maker haben sich auf Änderungen der Mindeststandards für Jumbo Pfandbriefe verständigt. Mit der Aufnahme neuer Regeln werden primär Vorkehrungen getroffen, damit das Market Making auch in Krisensituationen eines Jumbo-Emittenten möglichst aufrecht erhalten wird. Ist eine Einstellung nicht zu verhindern, sollen die neuen Regeln eine rasche, geordnete Kommunikation gegenüber den Investoren sowie eine schnellstmögliche Wiederaufnahme des Market Making gewährleisten. Mit den Modifizierungen der Mindeststandards leisten Emittenten und Market Maker ihren Beitrag, das Vertrauen der Investoren in den Jumbo-Pfandbrief zu stärken.

Das Market Making leistet einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg des Jumbo-Pfandbriefs, da es einen hochliquiden Sekundärmarkthandel ermöglicht, der den Jumbo für internationale, handelsorientierte Investoren interessant macht. Das verpflichtende Market Making im Interbankenhandel und gegenüber Investoren stellt daher nach Ansicht der Emittenten auch 11 Jahre nach Einführung des Jumbo-Pfandbriefs ein unverzichtbares Kernelement des Jumbos dar.

Im Oktober 2005 führte die Nachricht über eine mögliche Liquidation der Allgemeinen Hypothekenbank Rheinboden (AHBR) zur Einstellung des Market Making in den Jumbo Pfandbriefen der Bank. Eine entsprechende Kommunikation gegenüber den Marktteilnehmern erfolgte wenn überhaupt nur verzögert und unkoordiniert. Dies hat bei Investoren für Verunsicherung und z.T. Verärgerung gesorgt. Um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, sehen die Mindeststandards nun vor, dass ein Market Maker den Markt unverzüglich zu informieren hat, wenn er in außergewöhnlichen Situationen das Market Making tatsächlich aussetzt.

Damit wird der Erkenntnis Rechnung getragen, dass es unrealistisch ist, von Investmentbanken in allen Situationen die Aufrechterhaltung des Market Making zu verlangen. Dessen ungeachtet bleibt es jedoch primäres Ziel, auch in Krisensituationen eines Jumbo-Emittenten das Market Making in dessen Jumbos aufrecht zu erhalten. Daher wurde ein „Market Maker and Issuer Committee“ (MIC) gegründet. Dieses Gremium, dem Vertreter von Emittenten und Market Makern angehören, wird sich regelmäßig treffen. Bei einer sich anbahnenden Krisensituation wird das Komitee zusammen kommen, um über Maßnahmen zu diskutieren, mit denen ein Aussetzen des Market Making verhindert oder zumindest eine schnellstmögliche Wiederaufnahme erreicht werden kann. So könnte z.B. eine vorübergehende Lockerung der in den Mindeststandards festgelegten Regeln beschlossen werden. Dieser flexible Ansatz ist auch im Interesse der Investoren, da mit auf den Einzelfall bezogenen Entscheidungen ein komplettes Aussetzen des Market Making noch am ehesten verhindert werden kann.

Um der herausragenden Sicherheit des Pfandbriefs Rechnung zu tragen, empfehlen die Mindeststandards nun, dass als Market Maker tätige Investmentbanken über gesonderte Limite für Pfandbriefe eines Emittenten verfügen sollten. Im Oktober letzten Jahres hatten einige Investmentbanken das Einstellen des Market Making für AHBR-Jumbos mit den in ihren Häusern gestrichenen Kreditlinien für die AHBR begründet. Es stellte sich heraus, dass einige Investmentbanken nicht über gesonderte Limite für Pfandbriefe verfügen. Dies widerspricht der hohen Sicherheit des Pfandbriefs, die gerade in der AHBR-Krise noch einmal eindrucksvoll unterstrichen wurde, z.B. durch die Bestätigung der hohen Pfandbriefratings der AHBR. Mit der neu aufgenommenen Empfehlung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass Pfandbriefe auch und gerade unter Risikoaspekten nicht mit ungedeckten Schuldverschreibungen gleichgesetzt werden können und die Pfandbriefemittenten deshalb großen Wert auf getrennte Limite legen.

Die Neuerungen bilden die Basis dafür, dass Investoren auch im Falle einer erneuten Emittentenkrise sich auf die hohe Liquidität des Jumbo-Pfandbriefs und eine zügige, umfassende Kommunikation verlassen können. Die AHBRKrise hat gezeigt, dass die Mindeststandards für Jumbo Pfandbriefe einer permanenten Pflege und Überarbeitung bedürfen. Zu diesem Zweck wird sich das MIC mindestens zwei mal im Jahr treffen, um über grundsätzliche Themen rund um das Market Making zu diskutieren. Als erste Ergebnisse dieser Diskussionen sind eine Erhöhung der Mindestanzahl an Market Makern von drei auf fünf, eine Präzisierung des Begriffs „übliche Handelszeiten“ sowie eine Klarstellung der Geld-/Briefspanne bei Laufzeiten von über 20 Jahren in die Mindeststandards aufgenommen worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp) Dr. Helga Bender, Leiterin, Kommunikation Georgenstr. 21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20915100, Telefax: (030) 20915101

(sk)

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