Erweiterung der Kriterien für DNA-Analye-Datei würde Polizei massiv überfordern
(Berlin) - Den Vorschlag der Innenminister von CDU und CSU, bei der Kriminalitätsbekämpfung die erkennungsdienstliche Behandlung per Gentest weit über den vom Bundesverfassungsgericht gegebenen Rahmen auszuweiten, bezeichnete der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg aufgrund der angespannten personellen und finanziellen Lage der Polizei, als nicht umsetzbar. Freiberg: Noch warten wahre Datenberge darauf, von den Kriminaltechnikern in Bund und Ländern abgearbeitet zu werden. Zusätzlich müssen die Daten von rund 880.000 bereits wegen schwerer Straftaten verurteilter Personen auf die Zulässigkeit eines Gen-Tests überprüft werden. Es sei, so Freiberg, bei der von den Regierungen stets in den Vordergrund gerückten Finanzkrise der Länder utopisch zu glauben, dass die Polizei in absehbarer Zeit in der Lage ist, einen aktuellen Stand zu erreichen. Eine Ausweitung der DNA-Datenspeicherung ohne die Bereitstellung personeller und materieller Ressourcen würde die Polizei massiv überfordern. Momentan befinden sich nach Angaben des BKA etwa 250.000 Gen-Datensätze aus Bund und Ländern auf dem zentralen Verbund-Rechner des Bundeskriminalamtes.
Der so genannte genetische Fingerabdruck, so Freiberg, sei eine hoch wirksame Methode, Tätern schnell und sicher auf die Spur zu kommen. Auf der anderen Seite seien die Vorbehalte gegenüber der DNA-Daten-Speicherung in der Bevölkerung durchaus noch vorhanden. Dies habe sicher auch zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beigetragen, einen engen rechtlichen Rahmen zur Speicherung von DNA-Daten festzulegen. Freiberg: Die Öffentlichkeit muss über den sachlichen Hintergrund dieser erfolgreichen erkennungsdienstlichen Maßnahme aufgeklärt werden. So lange der genetische Fingerabdruck dem Vorurteil ausgesetzt sei, mehr über eine Person aussagen zu können als ein herkömmlicher Fingerabdruck oder ein Portrait-Foto, werden die Ängste bestehen bleiben.
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