Es bleibt beim ermäßigten Steuersatz / Ausschuss erreicht Rechtsklarheit für Kreuzfahrt-Veranstalter
(Berlin) - Erfolg für den Ausschuss Steuern im Deutschen ReiseVerband (DRV): Die Personenbeförderung mit Schiffen sowie Pauschalreisen auf Kabinenschiffen werden weiterhin als einheitliche Beförderungsleistungen angesehen, die dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent unterliegen. In seiner jüngsten Sitzung wurde die entsprechende Klarstellung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) begrüßt. Diese Klärung, die für Kreuzfahrten-Veranstalter und Reedereien die gebotene Rechtssicherheit bewirkt, geht auf die Initiative und Anfrage des DRV zurück, berichtet der Vorsitzende des DRV-Steuer-Ausschusses, Dr. Volker M. Jorczyk (PricewaterhouseCoopers, Düsseldorf).
Im Februar 2008 hatte sich der DRV-Ausschuss Steuern an das Finanzministerium gewandt und um Klarstellung gebeten, wie nach Aufhebung von Abschnitt 172 der Umsatzsteuerrichtlinien 2005 durch die zum 1. Januar 2008 in Kraft getretene Umsatzsteuerrichtlinie 2008 die Personenbeförderung mit Schiffen und den so genannten Pauschalreisen auf Kabinenschiffen in Zukunft umsatzsteuerrechtlich zu behandeln sind. Mit dem am 25. August 2008 veröffentlichten Schreiben (Az. IV B 9 - S 7244/07/10001) stellt das BMF nun klar, dass es bei der bisherigen steuerrechtlichen Beurteilung bleibt. Für DRV-Mitgliedsunternehmen ist das BMF-Schreiben auf der DRV-Webseite (www.drv.de) im Fachbereich Steuern hinterlegt und abrufbar.
Im Ausschuss Steuern des DRV werden Themen der Tourismusindustrie erörtert, die steuerrechtlich relevant sind. Das Gremium des Branchenverbands dient dem Erfahrungsaustausch über steuerrechtliche Probleme der Branche und der Mitglieder des DRV.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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