Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Es droht Chaos und Täuschung im Supermarkt / Freigabe von Verpackungsgrößen kann Verbraucher teuer zu stehen kommen

(Berlin) - Unübersichtlichkeit und Chaos im Supermarkt prophezeit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), wenn der Beschluss des EU-Wettbewerbsrats zur Freigabe der Füllmenge von Fertigpackungen Realität würde. "Täuschung, Verschleierung und mühselige Produktvergleiche würden an die Stelle von Transparenz und Übersichtlichkeit treten", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Am Montag (25. September 2006) hatten sich die Mitgliedstaaten der EU im Wettbewerbsrat darauf verständigt, den Herstellern von Fertigpackungen bei der Füllmenge vollkommen freie Hand zu lassen.

Bislang sorgen feste Verpackungsgrößen dafür, dass Verbraucher im Supermarkt unterschiedliche Größen klar voneinander abgrenzen können. Dies schützt Verbraucher vor Fehlkäufen. Dies soll sich nach den Vorstellungen der Kommission ändern: Von der geplanten Freigabe betroffen sind vor allen Dingen Fertigpackungen für Lebensmittel und Getränke. Aber auch für Kosmetika und Reinigungsmittel sollen feste Größen abgeschafft werden. "Die Vorgehensweise der Kommission, bewährte verbraucherschützende Vorschriften unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung ersatzlos zu streichen, geht in eine völlig falsche Richtung", sagt Edda Müller. Deregulierung sei nur dort sinnvoll, wo sie dem Staat, den Bürgern und den Unternehmen nützen. Die Freigabe der Füllmenge nutze ausschließlich und einseitig den Unternehmen.

Der vzbv warf der Bundesregierung vor, die Interessen der Konsumenten in den Hintergrund gestellt zu haben und sich nicht für verbindliche Füllmengen - zumindest für wichtige Grundnahrungsmittel wie Milch, Butter, Zucker, Nudeln und Kaffee - eingesetzt zu haben. "Unsere Hoffnungen liegen nun beim Europaparlament", so Müller. Sie forderte die deutschen Europaparlamentarier auf, der völligen Freigabe von Nennfüllmengen in der Zweiten Lesung nicht zuzustimmen.

Neben enormen Nachteilen für die Konsumenten wies der vzbv auch auf drohende zusätzliche Kostenbelastungen für Länder und Kommunen durch einen notwendigen Ausbau der Marktüberwachungsbehörden hin. Schon jetzt stellen die zuständigen Eichämter Jahr für Jahr zahlreiche Verstöße wegen unterfüllter Fertigpackungen fest: So enthielten laut Füllmengenstatistik 2004 des Bundeswirtschaftsministeriums sechs Prozent der Produkte im Mittel weniger Inhalt als auf der Verpackung angegeben. Bei Verpackungen mit schwankenden Gewichtsangaben wie zum Beispiel abgepacktes Gemüse oder Fleisch waren die Abweichungen so groß, dass jedes siebte bis achte Produkt gar nicht hätte verkauft werden dürfen. Durch unterschiedliche Verpackungsgrößen würde der Aufwand für die Überprüfung erheblich zunehmen. "Oder es können weniger Kontrollen als bisher durchgeführt werden - zum Nachteil der Verbraucher und der ehrlichen Anbieter", so Müller.

Als nicht ausreichend, um Verbraucher vor Täuschung zu schützen, bezeichnet der vzbv die derzeit vorgeschriebene Angabe des Grundpreises auf dem Preisschild. "Vielfach ist diese Angabe so klein, dass gerade ältere Menschen sie schwer lesen können." Zudem gebe es bislang auch keine Erkenntnisse darüber, ob sich Verbraucher stets auf die Richtigkeit der Grundpreisangabe verlassen könnten.

Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Carel Mohn, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Telefax: (030) 25800218

(sk)

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