Es gibt keinen Entsorgungsnotstand in Deutschland! / BDE schlägt Maßnahmen gegen vorübergehende Engpässe vor / Deponieverbot bringt Investitionen und Arbeitsplätze
(Berlin) - Das Präsidium des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) ist der Meinung entgegen getreten, die seit dem 1. Juni geltende Technische Anleitung Siedlungsabfall (TASi) würde zu illegalen Zwischenlagern und vermehrtem Müllexport führen. Der BDE ist sich mit dem Bundesministerium für Umwelt einig, dass nach dem Deponieverbot von unbehandelten Abfällen weder bei Gewerbe- noch bei Hausmüll ein Entsorgungsnotstand besteht. Anders lautende Meldungen seien durch Eigeninteressen motiviert und zielten darauf ab, die Situation zu dramatisieren, heißt es in einem Positionspapier der mitgliederstärksten Vereinigung der deutschen Entsorgungswirtschaft.
Mit dem strikten Verbot, unbehandelte Siedlungsabfälle auf Deponien abzulagern, ist ein bedeutender ökologischer Fortschritt erreicht worden, sagte der Präsident des BDE, Peter Hoffmeyer. Damit ist Billigdeponien, die später als Altlasten aufwändig saniert werden müssen, ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben. Die Mitgliedsunternehmen des BDE hätten in den letzten Jahren ihre Hausaufgaben gemacht und sich intensiv auf den Termin vorbereitet. Seit 1993 wurden im Vorgriff auf die TASi in Deutschland mehr als 20 Milliarden in neue Anlagen und die Nachrüstung von Deponien investiert. Dadurch entstanden rund 15.000 neue Arbeitsplätze die Hälfte bei privaten Unternehmen. Die vorhandenen Vorbehandlungskapazitäten reichen für rund 90 Prozent aller anfallenden Siedlungsabfälle. Um auch die restlichen Mengen, die derzeit im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen, ordnungsgemäß zu entsorgen, hat der BDE einen Maßnahmenkatalog entwickelt, mit dem Ziel, Zwischenlager zu vermeiden:
1. Die verstärkte getrennte Sammlung an der Anfallstelle erspart die aufwändige Sortierung und Aufbereitung von gemischtem Abfall.
2. Gefährliche Abfälle sollen ausschließlich in Anlagen für Sondermüll geleitet werden, um Kapazitäten in den regulären Anlagen nicht unnötig zu binden.
3. Erhebliche freie und genehmigte Kapazitäten in Zementwerken und Kohlekraftwerken sollen für Ersatz-Brennstoffe aus Abfall stärker genutzt, neue EBS-Kraftwerke gebaut werden, die die Entsorgungswirtschaft auch für Produktionsbetriebe betreiben kann.
4. Die Ausschließlichkeitsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll befristet ausgesetzt werden, um Siedlungsabfälle vorübergehend auch in Biomasse-Kraftwerken zu entsorgen, ohne dass die Förderung der Anlagen nach dem EEG in Gefahr gerät.
5. Zwischenlager sind nicht notwendig. Zeitlich begrenzte Engpässe, z.B. bis im Bau befindliche Anlagen fertig gestellt werden, können befristet durch Anlagen im Ausland
überbrückt werden, sofern diese die deutschen und europäischen Richtlinien erfüllen.
Mit diesen Maßnahmen können nach Überzeugung des BDE die vorübergehenden Engpässe bei der Vorbehandlung von Abfällen seriös und gesetzeskonform gemeistert werden. Die deutsche Entsorgungswirtschaft ist damit Vorreiter und Beispiel für europäische Nachbarstaaten, in denen die Umsetzung des Deponieverbots noch bevorsteht, sagte BDE-Präsident Hoffmeyer. Das stärke auch die Position der Branche im internationalen Wettbewerb.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
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