Ethanol-Entscheidung der EU vertagt
(Berlin) - Der wissenschaftliche Ausschuss der EU für Biozidprodukte (BPC) hat in seiner Sitzung Ende November 2025 die massiven Konsequenzen einer Ethanol-Einstufung berücksichtigt und eine Entscheidung auf das kommende Jahr verschoben. „Ethanol ist in der medizinischen Versorgung unverzichtbar“, erklärt Dr. Christina Ziegenberg, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed). „Deshalb ist es richtig, dass die wissenschaftlichen Expert:innen eine sorgfältige Abwägung vornehmen und berücksichtigen, welche erheblichen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen eine Neubewertung von Ethanol hätte.“
Auf der Grundlage der BPC-Einschätzung wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Empfehlung an die Europäische Kommission im Zuge des Wirkstoffgenehmigungsverfahrens unter dem Biozidrecht richten. Der Ausschuss beabsichtigt, seine Stellungnahme im Laufe des Jahres 2026 zu verabschieden. In der Pressemeldung der ECHA wird informiert, dass nicht vor Mai 2026 mit einer finalen Stellungnahme des BPC zu rechnen sei.
Die Diskussion um die Einstufung von Ethanol zeigt aus Sicht des BVMed deutlich, dass eine rein gefahrenbasierte Regulierung zu Verboten führen kann, die den Verbraucher:innenschutz in keiner Weise erhöhen. „Eher das Gegenteil ist der Fall: neue Risiken für Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft werden damit geschaffen, während die bekannten Gefahren im Zuge des oralen Missbrauchs nicht verhindert werden“, so der BVMed.
Der deutsche Medtech-Verband hatte wiederholt vor den Folgen einer Neueinstufung von Ethanol als CMR-Stoff unter dem Biozidrecht gewarnt. Eine solche Einstufung würde den Einsatz von Ethanol als Wirkstoff in Hand- und Flächendesinfektionsmitteln sowie in Produktionsprozessen massiv einschränken und in Verbrauchsprodukten künftig ausschließen.
Zuletzt hat ein breites Bündnis unter anderem mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Allgemeine- und Krankenhaushygiene (DGKH), dem Aktionsbündnisses Patientensicherheit und der BAG-Selbsthilfe appelliert, den Infektionsschutz in Europa durch das aktuell laufende Biozid-Einstufungsverfahren nicht zu gefährden. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, sich mit Nachdruck in Brüssel dafür einzusetzen, damit Ethanol weiterhin als sicherer und wirksamer Bestandteil von Desinfektionsmitteln zugelassen bleibt.
Auf Europäischer Ebene forderten zudem über 800 Unterzeichner:innen die Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um ein De-facto-Verbot von Biozidprodukten auf Ethanol-Basis zu verhindern – im Interesse der Gesundheitssicherheit, der Lebensmittelsicherheit und der wirtschaftlichen Stabilität Europas.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0
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