Pressemitteilung | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK)
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Ethikrat-Anhörung zur häuslichen und stationären Langzeitpflege

(Berlin) - Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die öffentliche Anhörung des Deutschen Ethikrates am vergangenen Donnerstag zu den ethischen Herausforderungen in der häuslichen und stationären Langzeitpflege als wichtigen Schritt bewertet. Der Ethikrat hatte die Anhörung im Rahmen seiner laufenden Arbeit an einer Stellungnahme durchgeführt, um die komplexen Problemlagen in der Langzeitpflege zu vertiefen und Perspektiven von Pflegebedürftigen, professionell Pflegenden, Leistungserbringern sowie An- und Zugehörigen einzubeziehen – einschließlich wirtschaftlicher und organisationaler Aspekte. Als Sachverständige war auch Vera Lux, Präsidentin des DBfK, eingeladen.

Der DBfK machte deutlich, dass ethische Konflikte in der Langzeitpflege in der Praxis häufig strukturell erzeugt werden: „Ethik in der Langzeitpflege entscheidet sich nicht am guten Willen Einzelner, sondern an verlässlichen Rahmenbedingungen“, fasst Vera Lux, Präsidentin des DBfK, zusammen. „Wenn qualifizierte Pflegefachpersonen fehlen, wird aus Fürsorge ein permanenter Konflikt zwischen dem, was fachlich geboten wäre, und dem, was noch machbar ist.“ Der medizinische Fortschritt ermögliche komplexe Therapien auch im hohen Alter – das sei begrüßenswert, erfordere aber auch entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal. Zugleich stünden Pflegedienste und Einrichtungen unter finanziellem Druck, bedingt durch den Fachkräftemangel, Kostensteigerungen, Bürokratie und unzureichender Digitalisierung. Dadurch entstünden immer wieder Situationen, in denen das fachlich und ethisch Richtige nicht zuverlässig umgesetzt werden könne.

Aus Sicht des DBfK brauche es eine Reform, die die Rechte pflegebedürftiger Menschen, wie sie unter anderem in der Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen festgeschrieben ist, konsequent absichert und professionelle Pflege so stärkt, dass sie den medizinischen Fortschritt sicher, wirksam und menschlich in die Versorgung übersetzen könne. Dazu gehörten eine bedarfsgerechte Personalausstattung mit ausreichend qualifizierten und spezialisierten Pflegefachpersonen, mehr Autonomie in pflegefachlichen Entscheidungen, wirksamer Schutz vor Gewalt, Bürokratieabbau und ein deutlich höherer Digitalisierungsgrad. Gleichzeitig müsse die Finanzierung der Langzeitpflege so gestaltet werden, dass Pflege für Betroffene erreichbar und bezahlbar bleibe und sich Organisationen nicht gezwungen sähen, Kapazitäten zu reduzieren oder Angebote einzustellen. Hinzu kommt die ökonomische Situation der Betroffenen: Aufgrund der gestiegenen Eigenbeiträge der Pflegebedürftigen reichen Rente, Ersparnisse und Vermögen oft nicht aus, um die Kosten zu decken. Nicht selten wird ein Einzug ins Heim aus finanziellen Gründen hinausgezögert, obwohl er notwendig wäre. „Gerade in Zeiten knapper Ressourcen brauchen wir eine Priorisierung nach Bedarf und Evidenz – nicht Rationierung durch Mangel“, so Lux. „Eine würdevolle Pflege muss für alle zugänglich und bezahlbar bleiben – unabhängig von Einkommen, Wohnort oder familiären Ressourcen.“

Der DBfK kündigte an, sich weiterhin aktiv in den Diskurs einzubringen und erwartet mit Spannung die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates. Ziel bleibe eine Langzeitpflege, die Würde, Teilhabe und Selbstbestimmung sowie Sicherheit zuverlässig gewährleiste – und gleichzeitig Pflegenden Bedingungen biete, unter denen professionelles Handeln dauerhaft möglich sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: 030 219157-0

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