Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)

EU-Abkommen mit Großbritannien nach Brexit müssen fundamentale Errungenschaften des Binnenmarktes beinhalten

(Berlin) - Am 9. Januar hat das britische Unterhaus mit 330 zu 231 Stimmen für das EU-Austrittsabkommen gestimmt. Dazu und zum bevorstehenden EU-Austritt Großbritanniens am 31. Januar erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke:

"Mit dem Abstimmungsergebnis des Unterhauses geht eine über dreijährige Hängepartie zu Ende. Wir haben jetzt Klarheit: Großbritannien wird zum 31. Januar aus der EU austreten. Das Handwerk hat diesen Schritt von Anfang an bedauert und tut dies immer noch. Mit Großbritannien verliert die EU ein wichtiges Mitglied und Deutschland einen zentralen Partner als Anwalt der sozialen Marktwirtschaft.

Jetzt gilt es, den Blick nach vorne zu richten. Innerhalb eines knappen Jahres müssen sich die EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen einigen, das einen möglichst reibungslosen Übergang ermöglicht. So wichtig es ist, abermals einen No Deal-Brexit zu verhindern, so unverzichtbar ist es für die EU, dass sie in den jetzt anstehenden Verhandlungen geschlossen auftritt und für den Erhalt fundamentaler Errungenschaften wie der des Binnenmarktes mit seinen vier Grundfreiheiten eintritt. Dafür ist es auch denkbar, die Übergangsfrist zum EU-Austritt zu verlängern.

Der britische Premierminister Boris Johnson kann sich seit der Wahl im Dezember im britischen Parlament auf eine breite Mehrheit stützen, die ihm erlaubt, in den Verhandlungen eine konstruktive Rolle zu spielen. Wir setzen darauf, dass beide Partner sich auf ein Abkommen einigen werden, das Großbritannien seinen Platz in Europa sichert, nachdem es die EU verlassen hat."

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) Pressestelle Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460

(rs)

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