EU-Arbeitszeitrichtlinie / Rückschritt für Europa
(Berlin) - Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer am 23. September in Berlin: "Nach dem Änderungsvorschlag soll nur der Teil des Bereitschaftsdienstes auf die Arbeitszeit angerechnet werden, in dem tatsächlich gearbeitet wird. Dies widerspricht den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes, wonach die gesamte Zeit, in der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stehen, als Arbeitszeit anzusehen ist. Es wäre ein klarer Rückschritt für ein soziales Europa, wenn sich die Vorschläge der EU-Kommission durchsetzen.
Wir begrüßen, dass es bei der Grenze von vier Monaten zum Ausgleich von Überschreitungen der wöchentlichen Höchstarbeitszeit bleiben soll. Ob von der Möglichkeit einer Ausdehnung auf maximal zwölf Monate Gebrauch gemacht wird, müssen jedoch, wie bisher, ausschließlich die Tarifvertragsparteien entscheiden. Deshalb lehnen es die Gewerkschaften ab, dass die Mitgliedstaaten nun erstmalig das Recht erhalten sollen, den Zeitraum für den Ausgleich von Überstunden per Gesetz zu verlängern. Damit würde die Rolle der Tarifvertragsparteien bei der Vereinbarung flexibler Arbeitszeitregelungen geschwächt.
Darüber hinaus ist es nicht akzeptabel, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit durch individuelle Vereinbarungen auf bis zu 65 Stunden verlängert werden darf. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sieht zwar strengere Regelungen vor. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Vorschrift dem Missbrauch und überlangen Arbeitszeiten in denjenigen Mitgliedsländern Tür und Tor öffnet, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht durch Tarifverträge geschützt sind.
Alle Beschäftigten haben das Recht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit. So steht es auch in der Europäischen Grundrechtecharta, die Bestandteil der Europäischen Verfassung ist. Der DGB wird darauf drängen, dass diese Vorschrift, die den europäischen Mindeststandard über die wöchentliche Höchstarbeitszeit untergräbt, gestrichen wird. Der ohnehin schon flexible europäische Mindeststandard darf nicht weiter ausgehöhlt werden, sondern muss zu einer Anhebung des Schutzniveaus in den Ländern mit schwächeren Regelungen führen."
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: 030/24060-0, Telefax: 030/24060324
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