EU-Beschwerde gegen steuerliche Ungleichbehandlung angekündigt / Wie kommunale Unternehmen in Deutschland zu Lasten der Bürger privilegiert werden / Politische Diskussionsrunde von BDE und BDI heute Abend (22. März 2007) um 18:00 Uhr in der TUI-World in Berlin
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft wird bis zum Sommer eine weitere Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die steuerliche Privilegierung kommunaler Unternehmen der Abfallentsorgung einreichen. Dies machte der Hauptgeschäftsführer des BDE Dr. Stephan Harmening im Vorfeld der gemeinsamen Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) heute (22. März 2007) Abend in Berlin deutlich.
Die bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft muss nach Überzeugung der beiden Verbände dringend beseitigt werden. Private führen auf ihre Leistungen neunzehn Prozent Umsatzsteuer ab, kommunale Eigenbetriebe sind davon befreit. Diese Ungleichbehandlung hat zwei Konsequenzen: Immer wenn eine Kommune in Erwägung zieht, Private mit Entsorgungsleistungen zu beauftragen, müssen diese um mindestens neunzehn Prozent günstiger anbieten als der kommunale Eigenbetrieb. Wenn Kommunen aber was in letzter Zeit immer wieder passiert ist Aufträge von einem privaten Anbieter zum kommunalen Eigenbetrieb oder zu einem Zweckverband zurückholen, die Abfallentsorgung also verstaatlichen, dann streichen sie sich durch die Umsatzsteuerbefreiung sofort einen erheblichen Kostenvorteil ein. Harmening forderte einen raschen Ausgleich dieser erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die vor dem EU-Vergaberecht nicht haltbar seien. Deshalb rechne er sich gute Erfolgschancen für die Beschwerde aus. Der BDE hatte bereits im vergangenen Jahr eine erste EU-Beschwerde für den Bereich der Abwasserentsorgung in Brüssel eingereicht.
Von einem fairen Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Unternehmen werden die Bürger durch angemessene, im Wettbewerb gefundene Gebühren profitieren. Dies legt Prof. Dr. Rainer Hüttemann von der Universität Bonn in seinem Referat dar. Danach ist die Besteuerung öffentlicher Unternehmen im Fall der Entsorgungswirtschaft dringend geboten und zwar sowohl aus ökonomischen wie aus steuerjuristischen Gründen. Gehe man vereinfachend davon aus, dass eine Umsatzsteuerlast die entsprechende Leistung verteuere, erlange der steuerbefreite öffentliche Anbieter einen finanziellen Vorteil, den er am Markt nutzen könne, schreibt Hüttemann. Solche Steuervorteile führten aber regelmäßig zu Effizienzverlusten, weil ein steuerbefreiter Anbieter nicht zu rationellster Wirtschaftsführung angehalten wird. Darüber hinaus würden private Anbieter vom Markt ferngehalten, weil mögliche Privatisierungen wegen des Verlustes der steuerlichen Vorteile unterblieben. Langfristig setze sich so nicht die betriebswirtschaftlich sinnvolle, sondern die steuerlich bevorzugte Problemlösung durch. In dem Maße, in dem sich die öffentliche Hand steuerfrei wirtschaftlich betätigt und private Unternehmen vom Markt fernhält, entgehen dem Staat die Steuereinnahmen, die die verdrängten privaten Unternehmen zahlen würden, wenn es einen echten Wettbewerb geben würde, schreibt Hüttemann.
Der Sprecher der BDI-Hauptgeschäftsführung Klaus Bräunig führt in seiner Rede aus, dass sich der Staat noch mehr als bisher auf seine Kernaufgaben und seine Zuständigkeiten konzentrieren sollte. In den meisten Fällen wird die öffentliche Hand sogar dazu gezwungen sein, um bei immer weiter wachsendem Umfang öffentlicher Zuständigkeiten bei gleich bleibendem Mittelaufkommen überhaupt noch in die Lage versetzt zu sein, die Kernaufgaben zuverlässig und effektiv erbringen zu können. Zwar werde es immer auch Leistungen geben, für die kein Privater Markt existiere und deshalb zwingend hoheitlich zu erbringen seien. Wirtschaftliche Tätigkeiten aber, die am Markt angeboten werden, können besser von Privaten erbracht werden. Eine Steuerprivilegierung der öffentlichen Hand darf hier eine Aufgabenwahrnehmung durch Private nicht verhindern, sagte Bräunig.
Auf der Veranstaltung von BDE und BDI heute (22. März 2007) Abend werden referieren: Klaus Bräunig, der Sprecher der Hauptgeschäftsführung des BDI, Dr. Stephan Harmening, Hauptgeschäftsführer des BDE, sowie Prof. Dr. Rainer Hüttemann von der Universität Bonn. An der anschließenden Podiumsdiskussion nehmen teil: Lothar Binding, MdB SPD, Finanzausschuss, Sylvia Kotting-Uhl, MdB Bündnis 90/Die Grünen, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und umweltpolitische Sprecherin, Horst Meierhofer, MdB FDP, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Sprecher für Gewässerschutz und Umweltplanung, Dr. Eric Schweitzer, IHKPräsident Berlin, sowie Christian Freiherr von Stetten, MdB CDU/CSU, Vorstandsmitglied des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Fraktion. Moderiert wird die Runde von Dr. Manfred Schäfers, Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr in der TUI World Berlin, Unter den Linden 17. Anmeldungen sind noch unter der folgenden Adresse möglich.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Pressestelle
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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