Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.
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EU bringt Schutz von Hunden und Katzen voran

(Bonn) - Die EU will den Schutz von Hunden und Katzen verbessern. Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, bezeichnete den Verordnungsentwurf - das sogenannte Cats & Dogs Proposal - auf Anfrage der Deutschen Presseagentur (dpa) als „Chance, den Tierschutz in Europa deutlich zu stärken“. Gleichzeitig äußert der Verband aber auch Kritik – insbesondere, weil der Entwurf zu viele Ausnahmen zulässt. Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten hatten sich gestern im sogenannten Trilog darauf geeinigt, dass EU-weit einheitliche Vorgaben zum Schutz und zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen geschaffen werden sollen.

„Dass alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen zukünftig durch einen Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert sein müssen, ist ein entscheidender Schritt, um den illegalen Tierhandel wirksam einzudämmen und den Schutz der Tiere nachhaltig zu stärken“, sagt Zeller. Das Aussetzen von Tieren würde deutlich erschwert werden. Die vollumfängliche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht stelle zudem sicher, dass entlaufene Tiere schneller zu ihren Haltern zurückkehren können. „All das entlastet langfristig auch die Tierheime“, so Zeller.

Für die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht privat gehaltener Hunde und Katzen sind laut EU jedoch lange Übergangsfristen von zehn bzw. 15 Jahren vorgesehen, was eine schnelle Wirksamkeit der Maßnahme verzögert. „Deutschland wäre daher gut beraten, eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zeitnah umzusetzen und nicht die Übergangsfristen auszureizen“, so Zeller.

Auch, dass es erstmals EU-weite Vorgaben für die Zucht von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen geben soll und Katzen und Hunde erst ab einem bestimmten Alter zur Zucht eingesetzt werden sollen, lässt den Deutschen Tierschutzbund auf positive Veränderungen hoffen. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass weite Teile der EU-Verordnung nur für Züchter und Händler ab einer bestimmten Tier- und Wurfzahl gelten. Viele unseriöse Zuchten könnten so weiter unter dem Radar laufen. Es bleiben Schlupflöcher für illegale Händler. Kritik gibt es von Seiten der Tierschützer auch dafür, dass die Vorgaben nicht für Diensthunde sowie Hunde und Katzen auf landwirtschaftlichen Betrieben gelten sollen. „Diese Ausnahmen sind bedauerlich. Alle Hunde und Katzen haben ein Recht auf Schutz“, kommentiert Zeller.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V., In der Raste 10, 53129 Bonn, Telefon: 0228 604960

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