EU-Datengesetz: Handwerksbetriebe brauchen fairen Datenzugang
(Berlin) - Am 24. März wird der Rat den Kompromissvorschlag für ein europäisches Datengesetz (Data Act) in einer allgemeinen Ausrichtung annehmen. Im Vorfeld der Abstimmung erklärt Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH):
Ziel des Data Acts muss es sein, KMU und Handwerksbetrieben einen fairen Datenzugang zu ermöglichen. Aktuell fokussiert sich das EU-Datengesetz zu stark auf die Perspektive der Herstellung und nimmt nachgelagerte Märkte nicht ausreichend in den Blick: Der Ausgleich zwischen den Interessen von Dateninhaberinnen und -inhabern auf der einen und der Datennutzung für Dienstleistungen auf der anderen Seite muss mittelstandsgerecht gestaltet werden. Ist dieser Ausgleich nicht gegeben, ist der Datenaustausch, den Handwerksbetriebe, die etwa Reparatur- oder Wartungsdienstleistungen anbieten, nicht sichergestellt. Der legitime Schutz von Geschäftsgeheimnissen darf nicht in ein Vetorecht von Dateninhaberinnen und -inhabern umgewandelt werden. Dies schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstandes - der Data Act darf daher nicht zu einem Datenvorenthaltungsgesetz werden.
Im bisherigen Gesetzgebungsverfahren fehlt dieser mittelstandsorientierte Blick: Der Data Act ist auf dem Weg, sich zu einem Wettbewerbs- und Innovationshemmnis für KMU und Handwerksbetriebe zu entwickeln. Daher gilt es, umzusteuern und die Chancen der Datenökonomie in den Mittelpunkt zu stellen: Damit die Geschäftsmodelle von Handwerksbetrieben, die für nachhaltige Transformationsprozesse unabdingbar sind, weiterhin tragfähig bleiben, müssen sie Zugriff auf die Daten von vernetzten Produkten erhalten.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
Pressestelle
Mohrenstr. 20/21, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20619-0, Fax: (030) 20619-460
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