EU-Dienstleistungsrichtlinie:DGB erwartet in Deutschland eine sozial gerechte Umsetzung
(Berlin) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht in der am Mittwoch (15. November 2006) verabschiedeten EU-Dienstleistungsrichtlinie einen beachtlichen Teilerfolg seiner Politik. Verglichen mit der ursprünglichen Fassung des früheren EU-Kommissars Bolkestein hat es nicht zuletzt durch unseren Druck erhebliche Verbesserungen zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa gegeben, sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Mittwoch in Berlin.
Nach wie vor enthalte die beschlossene Richtlinie jedoch eine Reihe von problematischen Formulierungen und Unklarheiten. Diese seien aus Sicht des DGB auch nicht durch eine ergänzende Erklärung der EU-Kommission ausgeräumt. Ich erwarte nun von der Bundesregierung, dass sie bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht für Klarheit sorgt und zwar zugunsten der in unserem Land Beschäftigten, sagte Michael Sommer weiter.
In den Beratungen über die Richtlinie, an der die europäischen Gewerkschaften geschlossen teilgenommen haben, wurde das von Bolkestein entwickelte, so genannte Herkunftslandsprinzip gestrichen. Damit wurde den Arbeitgebern das Tor für Lohn- und Sozialdumping weitgehend versperrt. Die Richtlinie regelt nun, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im europäischen Ausland in weiten Teilen die Regelungen ihres Einsatzlandes gelten. Dass uns dieser Erfolg gemeinsam mit einer großen Zahl von Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus fast allen Fraktionen gelungen ist, ist ein guter Tag für Europa.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Bundesvorstand
Hilmar Höhn, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin
Telefon: (030) 24060-0, Telefax: (030) 24060324
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