Pressemitteilung | Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT)
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EU droht mit Vertragsverletzungsverfahren / DVPT kritisiert Wettbewerbsverzerrung zu Lasten des Standorts Deutschland

(Offenbach) – Ungeachtet der Prognosen von Fachverbänden hat die Bundesregierung den Investitionsschutz für die Deutsche Telekom AG im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Die EU-Kommission hat nun – wie zu erwarten war – Deutschland in einem förmlichen Mahnschreiben aufgefordert, zu dieser Privilegierung binnen 15 Tagen Stellung zu nehmen. In Folge dieser Mahnung droht Deutschland eine Klage der Kommission beim Europäischen Gerichtshof. Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das am vergangenen Samstag (24. Februar 2007) in Kraft getreten ist, schützt das neue VDSL-Netz der Telekom und schafft ihr „Regulierungsferien“. Alternative Anbieter dürfen dieses schnelle Netz für einen festgelegten Zeitraum nicht nutzen.

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) hat die diesbezüglichen Festlegungen im Gesetz bereits im Vorfeld massiv kritisiert. DVPT-Vorstand Manfred Rühl: „Aus Sicht des Standortes Deutschland tut die Bundesregierung nicht gut daran, so massiv in die fortschreitende Liberalisierung des Marktes einzugreifen. Diese Eingriffe zu Gunsten des ehemaligen Monopolisten verunsichern die Markteilnehmer und erzeugen erhebliche Unsicherheiten in Bezug auf die Investitionsbereitschaft der Branche.“ Der Rückfall in Monopolstrukturen, so Rühl weiter, führe zudem zu mangelndem Preiswettbewerb. Alle Faktoren münden nach Ansicht des DVPT in einer verminderten Innovationskraft der Branche und wirken sich nachteilig für den Standort Deutschland aus.

Quelle und Kontaktadresse:
DVPT Deutscher Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. Manfred Rühl, Vorstand Berliner Str. 170-172, 63067 Offenbach Telefon: (069) 8297220, Telefax: (069) 82972226

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