Pressemitteilung | Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)
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EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung aussetzen, Rechtssicherheit schaffen

(Wiesbaden) - Am Sonntag läuft die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht offiziell ab. Die ganz überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten hat bislang nicht in nationales Recht umgesetzt. Die Chemie-Arbeitgeber unterstützen das Ziel der Europäischen Union, Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern zu stärken. Dieses Ziel ist in der chemisch-pharmazeutischen Industrie fest verankert und wird durch tarifvertragliche Entgeltsysteme im Rahmen der Sozialpartnerschaft umgesetzt. Gleichzeitig zeigt der aktuelle Stand der Umsetzung deutlich: Die Richtlinie ist in ihrer jetzigen Ausgestaltung nicht praxistauglich.

Stockende Umsetzung offenbart strukturelle Defizite der Richtlinie

„Die Verzögerungen in Deutschland und fast allen Mitgliedstaaten der EU belegen die Defizite der EU-Richtlinie“, so BAVC-Hauptgeschäftsführer Mathias Schöttke. Diese sei äußerst komplex und führe zu einer unverhältnismäßig hohen administrativen und rechtlichen Belastung für Unternehmen. „Selbst dort, wo nationale Lösungen gefunden werden, beginnt die eigentliche Herausforderung erst mit der praktischen Umsetzung. Für viele Betriebe sind die bürokratischen Anforderungen in der derzeitigen Form kaum umsetzbar.“ Ohne klare und praktikable Regeln droht die Richtlinie, Rechtsunsicherheit zu erzeugen, statt wirksam zur Entgeltgleichheit beizutragen.

Europarechtlicher Anpassungsbedarf

Aus Sicht des BAVC besteht daher dringender Handlungsbedarf aufgrund erheblicher systematischer und rechtlicher Defizite. Diese zeigen sich bereits in der Ausgestaltung zentraler Regelungen: Unklare und unbestimmte Rechtsbegriffe führen zu divergierenden Auslegungen und erschweren eine einheitliche Anwendung. Gleichzeitig greift die Richtlinie in gewachsene Systeme der Tarifautonomie ein, ohne die Besonderheiten nationaler Arbeitsbeziehungen ausreichend zu berücksichtigen. Verstärkt wird diese Problematik durch unverhältnismäßige Berichtspflichten und Sanktionsmechanismen, die nicht ausreichend mit bestehenden kollektivrechtlichen Strukturen verzahnt sind – insbesondere mit der tariflichen Entgeltfindung.

„Die aktuellen Umsetzungsprobleme in den Mitgliedstaaten zeigen klar: Die Richtlinie ist in zentralen Punkten überkomplex und rechtlich unausgewogen. In dieser Form gefährdet sie Rechtssicherheit und praktische Umsetzbarkeit. Wir brauchen daher auf europäischer Ebene eine Kurskorrektur“, betont Schöttke. „Konkret heißt das: Umsetzung aussetzen, Anforderungen überarbeiten und stärker an den bewährten nationalen Systemen der Tarifautonomie ausrichten. Nur so kann die Richtlinie ihr Ziel tatsächlich erreichen.“

Vor diesem Hintergrund fordert der BAVC:

- Anforderungen vereinfachen, damit sie für alle Unternehmensgrößen verhältnismäßig und praktikabel sind,

- Nationale Systeme der Arbeitsbeziehungen respektieren, indem bestehende Tarifvertragssysteme und nationale Praktiken sinnvoll integriert werden; hierzu sollte eine gesetzliche Vermutung der Einhaltung der Geschlechtergleichheit für bestehende und künftige Tarifverträge in die Richtlinie eingeführt werden,

- Sozialpartner stärken, indem sichergestellt wird, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften die Umsetzung der Entgeltgleichheit rechtswirksam gestalten können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC), Sebastian Kautzky, Pressesprecher(in), Abraham-Lincoln-Str. 24, 65189 Wiesbaden, Telefon: 0611 778810

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