EU-Entscheidung lässt Kinder im Stich – Jetzt sofort Anschlusslösung sichern!
(Berlin/Brüssel) - Die Deutsche Kinderhilfe reagiert mit tiefer Bestürzung auf die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments, die Verlängerung der sogenannten Chatkontrolle zur Aufdeckung sexualisierter Gewalt gegen Kinder abzulehnen.
Damit ist ein letzter Versuch gescheitert, ein zentrales Instrument im digitalen Kinderschutz zu erhalten. Die bisherige Regelung läuft am 3. April aus – das bedeutet eine massive Lücke in der Strafverfolgung.
Was technisch klingt, hat dramatische Konsequenzen:
Plattformen dürfen künftig nicht mehr in gleichem Umfang freiwillig nach bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt suchen und diese melden. Der überwiegende Teil der bisherigen Ermittlungsansätze droht damit wegzubrechen.
Die Folgen sind absehbar:
Deutlich weniger Hinweise. Deutlich weniger erkannte Täter. Sie können in einem weitgehend rechtsfreien Raum agieren. Die schlimmste Folge- weniger Kinder können gerettet werden.
Ein zentrales Instrument dieser Arbeit ist der Abgleich von Hashwerten bereits eindeutig identifizierter Missbrauchsdarstellungen. Dieses Verfahren ermöglicht es, bekannte Inhalte zuverlässig zu erkennen und Strafverfolgung überhaupt erst in Gang zu setzen. Das Scannen dieser digitalen Fingerabdrücke ist ab 3. April nicht mehr rechtlich legitimiert.
Damit dürfen europäische Straftäter, die Missbrauchsdarstellungen besitzen oder verbreiten, wenn sie von den Providern erkannt werden, nicht mehr an die europäischen Ermittlungsbehörden weiter gemeldet werden.
Ein aktueller Fall aus Deutschland zeigt, was das konkret bedeutet:
Ein Säugling wurde über Monate hinweg schwer missbraucht. Nur weil entsprechende Aufnahmen durch einen Hash-Abgleich erkannt wurden, konnten Ermittlungen beginnen und das Kind schließlich identifiziert werden. Das ist nach der Entscheidung des EU-Parlaments zukünftig unmöglich.
Solche Fälle sind keine Ausnahme. Immer wieder führen genau diese digitalen Spuren zur Aufdeckung schwerster Missbrauchskomplex, etwa in Lügde und Bergisch Gladbach.
Die Deutsche Kinderhilfe stellt erneut klar:
Der Hash-Abgleich betrifft ausschließlich bereits bekannte, eindeutig strafbare Inhalte. Es geht nicht um eine anlasslose Massenüberwachung – es geht um die gezielte Bekämpfung schwerster Verbrechen an Kindern.
Und dennoch wird dieses bewährte Instrument nun faktisch aufgegeben.
Die Deutsche Kinderhilfe appelliert daher mit größtem Nachdruck an die europäischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger:
Schaffen Sie unverzüglich eine tragfähige Anschlusslösung – und sichern Sie den Hash-Wert-Abgleich als unverzichtbaren Mindeststandard im digitalen Kinderschutz.
Kinderschutz darf nicht von politischen Blockaden abhängig sein.
Kinderschutz ist kein Verhandlungsthema.
Mit dem heutigen Beschluss droht Europa, im Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern einen dramatischen Rückschritt zu machen.
Jedes nicht erkannte und gemeldete Bild oder Video kann ein Kind sein, das weiter leidet.
Jetzt ist die Politik in der Pflicht zu handeln.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 24342940
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- Wegfall zentraler Aufdeckungssysteme schwächt Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Netz
- Die Deutsche Kinderhilfe fordert das EU- Parlament auf, die Übergangslösung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder durch freiwillige Chatkontrolle zu verlängern
- Ein Jahr nach der Wahl – wo bleibt das Herz für unsere Kinder?
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen



