EU-Entsendegesetz : Handwerk begrüßt Entschließung des Parlaments
(Brüssel) Zum Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zur Mitteilung der Entsenderichtlinie erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hanns-Eberhard Schleyer: "Der Beschluss des Europäischen Parlaments, die Leitlinien der EU-Kommission zur Entsendung von Arbeitnehmern zurückzuweisen, ist richtig. Das Parlament macht in seinem Entschließungsantrag noch einmal sehr deutlich, dass diese Leitlinien die Kontrolle entsandter Arbeitnehmer erschweren und damit Lohn- und Sozialdumping Tür und Tor öffnen. Damit setzt sich die Kommission auch in Widerspruch zu ihrer eigenen Forderung nach einem sozialeren Europa. Der Beschluss des EU-Parlaments ist zudem ein wichtiges Signal an den Europäischen Gerichtshof, für den Fall, dass die Kommission tatsächlich - wie im Juni angekündigt - ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleitet.
Das Handwerk unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, im Gastland die Anwesenheit eines bevollmächtigten Vertreters des Unternehmens zur Pflicht zu machen. Ebenso müssen entsandte Arbeitnehmer die im Gastland geforderten gültigen Sozialdokumente bei sich tragen. Das ist keine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit im Binnenmarkt, wie die Kommission behauptet.
Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH) / German Confederation of Skilled Crafts and Small Businesses
Vertretung bei der EU / Representation to the EU
Herr Tilman Wilhelm
Rue Jaques de Lalaing 4, 1040 Bruxelles
Telefon: 0032 (0)2 286 8058
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